Finanzsenatorin Linnert begrüßt BVG-Urteil zu Erbschaftsteuer
17.12.2014"Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehenden Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Grenzen gesetzt. Das Urteil ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit", erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf die heutige Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter. Die Finanzsenatorin setzt sich dafür ein, schnell mit den Beratungen zwischen Bund und Ländern über die notwendige Reform der Erbschaftsteuer zu beginnen. "Die viel zu weit gehende Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer muss beendet werden. Selbstverständlich muss bei der Reform gewährleistet werden, dass bei einem Generationenwechsel in kleinen und mittleren Betrieben die Firma fortgeführt werden kann und die Arbeitsplätze erhalten bleiben."
Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes hat Finanzsenatorin Linnert bezweifelt, dass die Erbschaftsteuer verfassungskonform sei. "Die extreme Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen war und ist ungerecht. Bei der Reform kommt es unter anderem darauf an, dass künftig bei Großbetrieben Missbrauch verhindert wird. Steuerschlupflöcher müssen geschlossen werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Richterinnen und Richter bei Großbetrieben konkrete Nachweise erwarten, warum eine Befreiung von der Erbschaftsteuer zum Erhalt von Arbeitsplätzen erforderlich sei. Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die der wachsenden Vermögenskonzentration in Deutschland entgegenwirkt."
Die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Länder. 2011 hat Bremen 40 Millionen Euro Erbschaftsteuer eingenommen, 2012 waren es 42 Millionen Euro und 2013 rund 32 Millionen Euro. Karoline Linnert betont. "Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer helfen, die staatlichen Aufgaben zu finanzieren. Auf diese Einnahmen sind wir dringend angewiesen. Wir haben bis Mitte 2016 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen. Diese Zeit gilt es zu nutzen."