Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Senatorin Quante-Brandt: Hochschulpakt bedeutet Planungssicherheit für Bremer Hochschulen

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senatorin Quante-Brandt: Hochschulpakt bedeutet Planungssicherheit für Bremer Hochschulen

11.12.2014

Der Hochschulpakt wird in einer dritten Phase bis 2020 fortgesetzt. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz heute (Donnerstag, 11. Dezember 2014) in Berlin beschlossen und damit die Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) vom 30. Oktober 2014 abschließend bestätigt. Auch das Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Forschungsvorhaben wird fortgesetzt. Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt begrüßte den Beschluss der Ministerpräsidenten:
"Diese Entscheidung ist gut für das Bremer Wissenschaftssystem. Wir haben für das Land Bremen erfolgreich verhandelt und sehr gute Aussichten, für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den nächsten Jahren Bundesmittel in Millionenhöhe einzusetzen. Die Einigung bedeutet Planungssicherheit für die Hochschulen im Land Bremen. Die Entscheidung zur Fortsetzung der Pakte ist ein gewaltiger politischer Kraftakt, auf den sich die Ministerpräsidenten heute geeinigt haben. Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Schlüsselfaktoren für die Zukunftsgestaltung unseres Landes. Nur so können wir den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs und die Innovationskraft unseres Landes sichern."

Hochschulpakt 2020
Der im Jahr 2007 gestartete Hochschulpakt soll nun in einer dritten Etappe (HSP III) fortgesetzt werden, die den Zeitraum 2015 bis 2020 umfasst. Für Bremen und Bremerhaven werden nach den aktuellen Prognosezahlen bis 2020 insgesamt rd. 10.330 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger erwartet. Das Land Bremen kann Bundesmittel bis zur Höhe von 189 Millionen Euro erwarten.
In den Verhandlungen zum Hochschulpakt III hat Bremen gemeinsam mit den anderen Stadtstaaten erreicht, dass die überproportionalen Ausbildungsleistungen der Stadtstaaten auch weiterhin besonders berücksichtigt werden.

Der Chef der Bremer Senatskanzlei, Dr. Olaf Joachim, dazu: "Die erforderliche Kofinanzierungsfrage stellt für Bremen als Konsolidierungsland eine besondere Herausforderung dar. Bremen übernimmt schließlich eine erhebliche Ausbildungsleistung für andere Länder."

Neu ist das Ziel, mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Dafür sollen zehn Prozent der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten Landesmittel eingesetzt werden.
Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt: "Wir wollen mit den zu erwartenden Mitteln des Hochschulpaktes zusätzlich die inhaltlichen Schwerpunkte unseres Wissenschaftsplans 2020 vertiefen. Wir möchten erreichen, dass wir eine hohe Zahl Studienanfängerinnen und Studienanfänger gewinnen können. Wir wollen die Mittel auch dafür einsetzen, sie zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen."

Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen
Auch das Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen wird weitergeführt. Seit 2007 erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Forschungsprojekte, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden, zusätzlich eine Pauschale zur Deckung von Overheadkosten in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme. Diese Förderung war bisher bis zum Jahr 2015 befristet.
Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass sich die Länder künftig an der Finanzierung der Programmpauschalen beteiligen, die bislang allein vom Bund getragen wurde. Durch die Beteiligung der Länder wird ab 2016 für neu geförderte Forschungsprojekte eine Erhöhung der Programmpauschale auf 22 Prozent möglich.
Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt: "Programmpauschalen sind wissenschaftspolitisch von hoher Bedeutung, denn sie sichern ab, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in der Drittmitteleinwerbung erfolgreich sind, auch die sogenannten indirekten Kosten von solchen Projekten erstattet bekommen. Besonders für drittmittelstarke Standorte wie Bremen ist diese Erstattung von großer Bedeutung, um sich auch künftig erfolgreich um Projektförderungen bewerben zu können. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden davon erheblich profitieren, insbesondere die Universität Bremen."

Exzellenzinitiative
Die Ministerpräsidenten beschlossen außerdem die Nachfolge der Exzellenzinitiative, die 2017 ausläuft. Das Ziel der neuen Bund-Länder-Initiative ist die Stärkung der Hochschulen durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem. Durch den Beschluss erhält die Universität Bremen auch die Möglichkeit einer Bewerbung für eine zweite Runde der Finanzierung ihres Zukunftskonzeptes. Dadurch wird auch die Hochschullandschaft nach 2017 nachdrücklich unterstützt.
Senatorin Quante-Brandt: "Die Universität Bremen hat jetzt die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben. Sie hat die besten Voraussetzungen, um ihre Exzellenz zu festigen. Für das Land Bremen und die Universität bedeutet das, dass wir diese zweite Chance nutzen können, um das Profil der Universität weiterzuentwickeln."

Pakt für Forschung und Innovation
Der Pakt für Forschung und Innovation wird fortgeschrieben. Damit erhalten auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit. Die außeruniversitären Forschungsorganisationen bekommen eine dreiprozentige jährliche Budgetsteigerung, die der Bund zukünftig alleine übernimmt. Bremen als forschungsstarkes Land wird davon stark profitieren.