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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Vorsorgemaßnahmen gegen Vogelgrippe für das Land Bremen

Vögel in Stall- und Käfighaltung sind bis auf weiteres vor Wildvogelkontakt zu schützen / Geflügelhaltung muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden

20.11.2014

In den vergangenen Wochen ist an mehreren Orten in Europa die Geflügelpest ausgebrochen. Die Ausbrüche in Beständen in Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich sind sämtlich auf Influenzaviren des Subtyps H5 zurückzuführen. Bisher ist nicht bekannt, auf welchen Wegen die Erreger in die Bestände gelangt sind, der Eintrag durch Wildvögel ist jedoch nicht auszuschließen.

Aus diesem Grund wird allen Geflügelhaltern dringend empfohlen, ihre Vögel bis auf weiteres vor Wildvogelkontakt zu schützen. Eine Ansteckung kann auch über die Tränke, das Futter oder Personenkontakte vermittelt werden. Jeder Ausbruch der Geflügelpest hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet Geflügelhalter und -halterinnen zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.

Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Bremen und Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter/innen, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.