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Der Senator für Finanzen

Erbschaftsteuer: Aufkommen sichern, verfassungsfest machen

12.03.2015

Nach der heutigen (12.03.2014) Beratung der Finanzministerinnen und -minister sowie Senatornnen und Senatoren der Länder mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Reform der Erbschaftssteuer erklären Monika Heinold, Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein und Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert:
"Wir wollen eine gerechte und verfassungsfeste Erbschaftsteuer und ein gesichertes Steueraufkommen für die Länder. Wünschen, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren, erteilen wir eine klare Absage. Wir warnen davor, dass die Länder in einen Überbietungswettbewerb einsteigen, wer den scheinbar wirtschaftsfreundlichsten Vorschlag macht. Das würde am Ende nur Verlierer produzieren und die Erbschaftsteuer als wichtige Einnahme und als gerechtes Verteilungsinstrument aushebeln.
Die von Minister Schäuble vorgeschlagene Grenze von 20 Millionen Euro bedeutet, dass ca. 98 Prozent der Unternehmen, die die Arbeitsplätze erhalten, von der Erbschaftsteuer verschont werden. Nur bei zwei Prozent würde eine besondere Bedürfnisprüfung durchgeführt, an deren Ende auch eine Verschonung stehen könnte. Es wäre daher absurd, die 20 Millionen-Grenze noch weiter zu erhöhen. So würden fast alle Unternehmenserben verschont - das wiederum wollte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht.
Wir werden uns konstruktiv an den jetzt verabredeten Verhandlungen beteiligen. Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass der Erbfall nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen allein aus steuerlichen Gründen führt. Hinter diesem Ziel darf sich nicht verstecken können, wer keinen Anspruch auf Verschonung hat."