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Senat überweist Volksbegehren an Staatsgerichtshof

Beantragtes Ortsgesetz im Volksbegehren verstößt nach Auffassung des Senats gegen Grundgesetz, Landesverfassung, Volksbegehrensgesetz sowie Baugesetzbuch

24.03.2015

Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (Dienstag, 24. März2015) das Volksbegehren "Für unser lebenswertes Bremen" an den Staatsgerichtshof überwiesen. Zur Begründung führen das Justizressort und das Bauressort Verstöße gegen das Grundgesetz, die Landesverfassung, das Volksbegehrensgesetz sowie das Baugesetzbuch an. Abschließend muss jetzt der Staatsgerichtshof prüfen.
In dem Ortsgesetz, das per Volksbegehren verabschiedet werden soll, beantragen die "Initiativen für Bremen", mehr als 99 Flächen in ganz Bremen von "jeglichen Bauten aus dem Hoch- und Straßenbau freizuhalten" und stattdessen "für Erholung, Bewegung und Begegnung" zu erhalten. Da dies nach Ansicht der Verwaltungsjuristen gleich gegen mehrere Gesetze verstößt, hat der Senat nun beim Staatsgerichtshof beantragt, das Volksbegehren zu prüfen. Dieses Verfahren ist in einem solchen Fall gesetzlich zwingend vorgesehen. Zugleich wurden die Initiatoren des Volksbegehrens schriftlich über die Weiterleitung an den Staatsgerichtshof informiert.