Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt freut sich über das gute Abschneiden der drei Bremer Anträge im Wettbewerb „Qualitätspakt Lehre“
06.11.2015"Heute ist ein guter Tag für die Situation von Lehre und Studium und damit für die Studierenden an den Hochschulen", so Senatorin Quante-Brandt. In den Jahren 2016 bis 2020 werden die Hochschulen ca. 820 Mio. Euro zur Verbesserung von Lehre und Studium erhalten. Nach der Entscheidung des Gutachtergremiums werden 156 Hochschulen in den nächsten Jahren mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre unterstützt und können ihre Maßnahmen und Instrumente zur Verbesserung von Lehre und Studium weiterentwickeln und intensivieren. "Ich freue mich, dass alle drei Förderanträge aus Bremen auch dieses Mal wieder erfolgreich waren. Die Universität Bremen, die Hochschule Bremerhaven sowie die Hochschule für Künste waren bereits in der ersten Förderrunde erfolgreich und konnten sich auch dieses Mal durchsetzen." Die Bremer können sich auf eine Fördersumme von insgesamt 13,7 Mio. Euro freuen.
Besonders erfreulich sei, dass das Programm wiederum in der Breite wirken könne, da die 156 Hochschulen aus allen 16 Ländern kommen. Und wie bei der letzten Förderung sind alle Hochschultypen vertreten (71 Universitäten, 61 Fachhochschulen, 24 Kunst- und Musikhochschulen). Nachdem mit dem Hochschulpakt 2020, der im Jahr 2007 gestartet wurde, zunächst ein Bund-Länder-Programm aufgelegt worden ist, das die Hochschulen bei der Bewältigung der steigenden Studienanfängerzahlen unterstützt, stellt der Qualitätspakt Lehre ein Programm zur qualitativen Verbesserung von Lehre und Studium dar. Senatorin Quante-Brandt: "Schon diese beiden Programme machen deutlich, welch hohen Stellenwert Bund und Länder dem Ausbau der Bildung und der Hochschulbildung in diesem Land beimessen."
Die wachsende Bildungsbeteiligung stellt die Hochschulen vor große Herausforderungen: Studierende kommen heute mit zunehmend unterschiedlichen Ausgangs- und Zugangsvoraussetzungen an die Hochschulen. Sie unterscheiden sich zum Beispiel in Bezug auf ihre Vorkenntnisse, ihre Interessen, ihre Motivationen oder ihre Familien- und Lebenssituationen. Der Umgang mit heterogenen Studienvoraussetzungen und mit Unterschieden bei der Studierfähigkeit erfordert von den Hochschulen neue Konzepte und die Entwicklung spezieller Angebote für heterogene Zielgruppen.
Auch die Anforderungen an die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen haben sich gewandelt. Studierende sollen beispielsweise neben hervorragenden fachwissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen über soziale Kompetenzen verfügen. Sie müssen Methoden erlernen, um das erworbene Wissen lebenslang aktualisieren und erweitern zu können sowie Praxiskenntnisse besitzen.
Die Hochschulen in Deutschland widmen deshalb der Qualität von Lehre und Studium eine sehr große Aufmerksamkeit. Die in diesem Zusammenhang von den Hochschulen ergriffenen Maßnahmen sind beispielhaft. Dazu gehören etwa die Überprüfung der Studienprogramme, die Analyse der Studiendauer, die Verbesserung des Studienerfolgs, insbesondere in den MINT-Fächern sowie die Verbesserung der Beratung und Betreuung der Studierenden, insbesondere in herausfordernden Studienphasen (wie z. B. die Studieneingangsphase und Phasen mit intensiven Prüfungszeiten. Zu nennen wären auch verbindliche Angebote zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung des Lehrpersonals. Senatorin Quante-Brandt: "Es ist gut, dass Bund und Länder im Rahmen einer verantwortungsvollen Kooperation im September 2010 als 3. Säule des Hochschulpaktes 2020 ein Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen haben, den „Qualitätspakt Lehre." Die Laufzeit des Programms umfasst die Jahre 2011-2020. In diesem Zeitraum stellt der Bund insgesamt rd. 2 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher.