Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen verleiht zwei Promotionspreise
30.11.2015Zum zweiten Mal fand heute (Montag, 30. November 2015) im Bremer Rathaus die Promotionsfeier des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen statt.
Der Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung, Prof. Matthias Stauch, empfing die Promovierten des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bremen im Kaminsaal des Bremer Rathauses und würdigte gemeinsam mit dem Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Lorenz Kähler, und Rechtsanwältin Dr. Monika Beckmann-Petey (Kanzlei Büsing, Müffelmann &Theye) die herausragenden Leistungen.
Staatsrat Matthias Stauch betonte anlässlich der Feierstunde die jahrelange gute Zusammenarbeit zwischen dem Senator für Justiz und Verfassung, dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität und der juristischen Praxis in Bremen: "Wir können stolz und dankbar sein, auf unsere 'Doctores' und deren herausragende wissenschaftliche Leistungen. Mein Dank geht insoweit an alle, die zu diesem Erfolg beitragen."
Die Kanzlei Büsing, Müffelmann und Theye hat auch in diesem Jahr zwei Promotionspreise für herausragende wissenschaftliche Leistungen gestiftet.
Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Senators für Justiz und Verfassung, des Fachbereichs Rechtswissenschaft und der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye, hat auf Vorschlag des Promotionsausschusses des Fachbereichs zwei Promotionen der Jahrgänge 2014/15 für die Promotionspreise ausgewählt. Beide Dissertationen sind mit der Note „summa cum laude“ bewertet worden.
Promotionspreise 2015
Folgende Auszeichnungen wurden vergeben:
Der erste Preis wird verliehen an Dr. Dennis-Kenji Kipker für seine Arbeit "Informationelle Freiheit und staatliche Sicherheit".
Die Arbeit behandelt das aktuelle Thema des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit. In unserer globalen Gesellschaft aktualisiert sich der Widerstreit zwischen diesen beiden Interessen in besonderer Weise: „Freiheit umfasst nicht mehr nur die körperliche Freiheit, sondern vor allem auch die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung, während die Sicherheit zunehmend durch die Allgegenwart staatlicher Überwachungsmaßnahmen charakterisiert ist, die vielfältige Lebensbereiche tangieren können. Umso wichtiger ist es, die Eingriffe in die informationelle Freiheit des Einzelnen möglichst frühzeitig durch verfahrensrechtliche Begrenzungen zu regulieren, fußend auf der Erkenntnis, dass das Leben in einer Risikogesellschaft nicht durch einen unversöhnlichen Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit geprägt sein darf, sondern vielmehr deren verfassungskonformen Ausgleich erfordert“.
Den zweiten Preis erhält Dr. Stephan Weinert für seine Dissertation "Die Verletzung von Qualitätssicherungsvorschriften im Strafverfahren: Eine Lücke in der Lehre von den Beweisverwertungsverboten".
Die Arbeit behandelt ein für die Praxis des Strafverfahrens bedeutsames Problem: Die fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung. Die seit geraumer Zeit von Strafverteidigern erhobene Forderung, wonach eine fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung zur Annahme eines Beweisverwertungsverbots führen muss, erfährt hier erstmals eine tiefer gehende juristisch-dogmatische Begründung. Dabei beschäftigt sich die Arbeit mit den der Identifizierungsgegenüberstellung zu Grunde liegenden Qualitätsstandards, ihren Fehlerquellen, ihrem Beweiswert und – ganz entscheidend – ihrer rechtlichen Einordnung.