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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

A281 - Unterlagen zur Planänderung für den Neubau des Bauabschnitts 2/2 liegen öffentlich aus

14.12.2015

Für den Neubau der Bundesautobahn 281, Bauabschnitt 2/2 zwischen dem Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße, hat die DEGES im Auftrag des Verkehrsressort als Oberste Landesstraßenbaubehörde des Landes Bremen eine Planänderung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens beantragt. Es besteht die Möglichkeit, dass Belange Dritter durch diese Änderungen erstmalig, anders oder stärker als bisher berührt werden.

Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, die geänderten Planunterlagen einzusehen.
Der geänderte Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, liegt in der Zeit von Mittwoch, 16. Dezember 2015 bis Freitag, 15. Januar 2016 in der Stadtgemeinde Bremen bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  • Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, Ebene 0 (= Empfang), 28195 Bremen.
  • Ortsamt Neustadt/ Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44, 28199 Bremen, Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr (telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (0421) 361-8173 oder -16024 wird erbeten).
  • Ortsamt Obervieland, Gorsemannstr. 26, 28277 Bremen, Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 13:30 Uhr.

Zudem wird der geänderte Plan im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de, dort im Weiteren unter Verkehr/ Öffentliche Bekanntmachungen, www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.3827.de veröffentlicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger die durch die Planänderungen betroffen sind, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, dass bedeutet bis zum 29. Januar 2016 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53, Anhörungsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, oder bei einem der oben genannten Ortsämter Obvervieland oder Neustadt/ Woltmershausen Einwendungen gegen die Planänderungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Hintergrund:
Eine parallel zum laufenden Verfahren durchgeführte Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die im Gesehenvermerk vom 24.10.2014 formulierte Forderung des Bundes, den Komplettabriss und anschließenden Neubau des Tunnels sowie der ersten beiden östlichen Trogsegmente vorzunehmen, vorteilhaft ist. So können Defizite bei der Standsicherheit aufgrund der Nachrechnungsrichtlinie des BMVI behoben und die Linienführung der Trasse des BA 2/2 noch einmal optimiert werden. Diese Optimierung wurde auch durch Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens angeregt. Mittels einer leichten Achsverlagerung des Tunnel-Trog-Bauwerks nach Südwest können die Kurvenradien deutlich gestreckt und damit hinsichtlich der Haltesichtweiten verkehrssicherer gemacht werden. Des Weiteren verhindert die Verbindung von Neubau des Bauwerkes mit dem Bau des BA 2/2 der A 281, dass hier eine mehrjährige Großbaustelle zweimal innerhalb weniger Jahre eingerichtet werden muss. Der Bund hat in Gesprächen zugesagt, als Veranlasser und als Baulastträger die erforderlichen Mehrkosten für Abriss und Neubau des östlichen Tunnelteils und der beiden östlichen Trogsegmente zu tragen.