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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Unterstützung für die hoheitliche Liegenschaftsvermessung

Baustaatsrätin Friderich ernennt Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

04.01.2016

Bremen hat einen neuen „Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“. Die Urkunde, die Dipl.-Ing. Sebastian Horst mit diesem Amt auszeichnet, verlieh ihm heute (Montag, 4.Januar 2016) Baustaatsrätin Gabriele Friderich im Beisein von Ulrich Gellhaus, Amtsleiter von GeoInformationen Bremen. Horst tritt die Nachfolge des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) Dieter Borstel an, der vor einem Jahr nach 50 jähriger Tätigkeit als Freiberufler in den Ruhestand wechselte. Damit sind im Land Bremen wieder sechs ÖbVI tätig, die neben den zwei Katasterbehörden amtliche Liegenschaftsvermessungen durchführen dürfen. Die letzte Beleihung fand vor 14 Jahren statt.

Baustaatsrätin Gabriele Friderich überreicht im Beisein von Amtsleiter Ulrich Gellhaus (li.) dem „Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“ Sebastian Horst die Urkunde
Baustaatsrätin Gabriele Friderich überreicht im Beisein von Amtsleiter Ulrich Gellhaus (li.) dem „Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“ Sebastian Horst die Urkunde

„Die Liegenschaftsvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die fundierte Kenntnisse vom bremischen Kataster genauso wie eine unparteiliche Arbeit erfordert. Deswegen freue ich mich, dass Sebastian Horst nun als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die beiden Katasterämter des Landes Bremen unterstützen darf“, sagte Staatsrätin Friderich anlässlich der Beleihung.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können nur diejenigen werden, die nach ihrem Studium zusätzlich vertiefte Fach- und Verwaltungskenntnisse in einem zweijährigen Referendariat erworben und das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen die Ingenieurinnen und Ingenieure in Bremen mindestens ein Jahr praktische Erfahrung im amtlichen Vermessungswesen sammeln, um mit den hiesigen Besonderheiten des Liegenschaftskatasters in der Praxis fachgerecht umgehen zu können. Als dritte Voraussetzung hat der Ingenieur/die Ingenieurin hohe Anforderungen an den persönlichen Lebenslauf und das Ansehen zu erfüllen, denn die Ausübung des Amtes ist in der Wirkung gleich einer verbeamteten Person eines staatlichen Katasteramtes. Bei der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen geht es um die fachgerechte und unparteiische Herstellung und Sicherung von Eigentumsgrenzen der Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven.

In 15 der insgesamt 16 Bundesländer sind 1.400 ÖbVI zugelassen, die als Partner der Katasterverwaltungen mehr als 50 Prozent der im gesamten Bundesgebiet jährlich durchzuführenden rund 380.000 hoheitlichen Grundstücks- und Gebäudevermessungen (Land Bremen: 940) auf Antrag von Bürgern, Architekten, Bauträgern oder auch in Zivilgerichtsverfahren als unparteiische Sachwalter am Grund und Boden erledigen.

Foto: Pressereferat, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr