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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Keine Berufung gegen Stadtteilbudgets

Senat wird Höhe und Verteilung auf alle Beiräte ermitteln / Ausweisung für Haushalte 2016/2017 wird sichergestellt

12.01.2016

Der Bremer Senat verzichtet auf eine Berufung gegen das Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts, nach dem er Budgets für verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Stadtteilen ausweisen soll. Der Senat hat Lösungsansätze erörtert, um den Beiräten noch im Zuge der laufenden Haushaltsaufstellung die Stadtteilbudgets zur Verfügung zu stellen und damit auf die Einlegung der Berufung zu verzichten. Eine solche hätte im gegenwärtigen Stand der Haushaltsaufstellung zu erheblichen Verzögerungen und einer längerfristigen Rechtsunsicherheit geführt, die nicht vertretbar erschien.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als beklagtes Ressort wird daher – wie bereits am 29. September 2015 vom Senat beschlossen - in seinem Haushaltsanschlag Stadtteilbudgets ausweisen.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr wird nun einen Schlüssel entwickeln, um die veranschlagten Mittel auf die 22 Beiräte zu verteilen. Dabei erscheint der seit langem für die so genannten Globalmittel verwendete Schlüssel auch hierfür geeignet zu sein. Die Höhe der Budgets wird derzeit noch ermittelt. Zudem wird der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr einen Vorschlag zur Definition des Begriffes des "Stadtteilbezuges" entwickeln und diesen in die in Vorbereitung befindliche Richtlinie "Verkehr" integrieren.

Der Senat geht davon aus, dass mit diesem Vorgehen dem Beirätegesetz (OBG) Rechnung getragen wird.