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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Legionellen-Erkrankungen: Ursachensuche mit Hochdruck fortgesetzt

Suche nach der Ursache für schwere Legionellenerkrankungen wird mit Hochdruck fortgesetzt

08.03.2016

Auch am vergangenen Wochenende wurden Proben aus Kühlanlagen von Gebäuden entnommen, die nun im Labor untersucht werden. Das Landesuntersuchungsamt hat 13 Betriebe mit 34 Entnahmen beprobt. Damit liegen bisher seit November 2015 aus insgesamt 22 Betrieben Proben vor. Weitere kommen täglich hinzu. Auch Unternehmen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen, werden nun von den Behörden aus Sicherheitsgründen noch einmal überprüft.

Probenentnahmeteams im Einsatz
Beprobt werden insbesondere Anlagen zur Nasskühlung oder Trocknung in Betrieben und Einrichtungen, da sich in dieser Technik, die mit Kühlwasser arbeitet, Legionellen gut entwickeln und in die Umgebung austreten können. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst in etwa zehn Tagen vor.

Die im Februar erkrankten 17 Menschen werden teilweise noch in Bremer Krankenhäusern behandelt. Einige sind auf dem Weg der Besserung. Manche konnten schon entlassen werden. Seit Freitag (4. März 2016) ist ein neuer Erkrankungsfall gemeldet worden.

Rund 60 Bürgerinnen und Bürger machten am vergangenen Wochenende von dem Angebot Gebrauch, sich über die geschalteten Telefonnummern der Gesundheitsbehörde weitergehend über das Thema zu informieren. Weitere Anruferinnen und Anrufer gaben Hinweise zu möglichen Rückkühlanlagen in Gebäuden. Diesen Hinweisen wird nachgegangen.

Erneuter Aufruf an Betreiber von Rückkühlanlagen
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bitten weiterhin um Mithilfe. Sie rufen Firmenleitungen und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen auf, auf deren Dächern oder Gelände sich eine Verdunstungskühlanlage bzw. ein Rückkühlwerk befiinden, ihre Anlagen vorsorglich fachgerecht zu desinfizieren. Alle werden außerdem dringend aufgefordert, sich zu melden. Bitte mit Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de.

Die Identifizierung derartiger Anlagen gestaltet sich als äußerst schwierig, weil diese nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Unternehmen werden weiterhin telefonisch kontaktiert, Kammern und Verbände informiert. Viele Anlagen sind bereits beprobt, der Erregerstamm konnte bisher jedoch nicht entdeckt werden.

Da die Erkrankungen sowohl im November als auch im Februar auftraten, werden die Betriebe um Auskunft darüber gebeten, ob die Rückkühlanlagen in einem bestimmten Monatsrhythmus betrieben oder gewartet werden.

Aufforderung an Bundesregierung
Beide Senatsressorts fordern das Bundesumweltministerium erneut auf, dringend die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz umzusetzen. Darin werden wesentliche Punkte vorgeschrieben, die konkret den Betrieb der jetzt betroffenen Anlagen regelt:

  • Allgemeine Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen,
  • Erhöhte Prüfpflichten bei Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme in den ersten drei Monaten,
  • Regelmäßige Untersuchungspflichten,
  • Maßnahmen bei Überschreitung von Prüfwerten,
  • Informationspflichten,
  • Berichtspflichten.

Durch diese Verordnung werden zudem erstmalig genaue Vorgaben in Bezug auf Legionellen gemacht. Der Betreiber einer Anlage hat regelmäßig zu prüfen, ob und inwieweit seine Anlagen belastet sind, und er hat bei Überschreiten definierter Prüf- und Maßnahmenwerte weitere Untersuchungen durchzuführen und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen.

Was tun bei Symptomen?
Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionelleninfektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.

Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt.

Eine Übertragung der Legionellenerkrankung von Mensch zu Mensch oder Mensch zu Tier ist nicht bekannt.

Bürgertelefon für medizinische Anfragen
Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 115 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Legionellen:
www.gesundheit.bremen.de
www.gesundheitsamt.bremen.de
www.rki.de