Claudia Wemheuer, seit 2014 Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Bremen, ist am 17. März 2016 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt worden. Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt ist das höchste deutsche Arbeitsgericht. Claudia Wemheuer wurde 1961 in Hannover geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Göttingen und Hannover. Im Jahre 1988 legte sie die Abschlussprüfung der einstufigen Juristenausbildung ab. Im Anschluss folgten verschiedene Berufstätigkeiten als Juristin im kirchlichen Bereich, als Dozentin für kommunale Verwaltung und als stellvertretende Personalleiterin bei der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG. 1997 trat sie als Richterin in die bremische Arbeitsgerichtsbarkeit ein, wo sie Anfang 1999 zur Richterin am Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven ernannt wurde. Nach einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kehrte sie im Jahr 2012 an das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven zurück. Seit Dezember 2014 ist sie Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Bremen.
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Bremen, Thorsten Beck, nimmt zur gestrigen Wahl Wemheurs wie folgt Stellung: "Die bremische Arbeitsgerichtsbarkeit gratuliert Claudia Wemheuer ganz herzlich zu ihrer Wahl zur Richterin am Bundesarbeitsgericht. Alle Beschäftigten des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts freuen sich sehr über ihre Berufung an das Bundesgericht. Sie verlieren damit aber auch eine allseits hochgeschätzte Kollegin. Mit Claudia Wemheuer sind nunmehr vier ehemalige Richterinnen und Richter aus Bremen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dies ist weit mehr als dem rechnerischen Anteil Bremens an dem Bundesgericht entspricht. Dies zeigt aber die hohe Wertschätzung, die die bremische Arbeitsgerichtsbarkeit auch auf Bundesebene genießt."
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