Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Senat beschließt Maßnahmenplan zum Umgang mit besonders auffälligen Jugendlichen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Maßnahmenplan zum Umgang mit besonders auffälligen Jugendlichen

Fakultativ geschlossene Einrichtung mit je 16 Plätzen für Bremen und Hamburg

12.04.2016

Bis zum Ende des kommenden Jahres soll auf dem Gelände der ehemaligen JVA Blockland eine intensivpädagogische Jugendhilfeeinrichtung mit der Möglichkeit zu freiheitsentziehenden Maßnahmen entstehen. Damit erweitert der Senat sein Instrumentarium zum Umgang mit minderjährigen Ausländern, die ohne Begleitung Erziehungsberechtigter eingereist sind und in Bremen besonders auffällig werden. Zu den weiteren Maßnahmen zählen der Ausbau der Straßensozialarbeit sowie der Aufbau weiterer intensivpädagogischer Einrichtungen, auch mit dem Ziel der Haftvermeidung. "Der Senat baut damit das vorhandene Instrumentarium an pädagogischen Hilfen weiter aus", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.

Der fakultativ geschlossenen Einrichtung komme dabei eine zentrale Rolle zu: "In einer Kette von Maßnahmen wird diese Einrichtung eines von vielen Gliedern sein", sagte Senatorin Stahmann, "aber ein ganz entscheidendes."

Dabei hält Bremen an der Zusammenarbeit mit Hamburg fest. Nach dem Beschluss des Senats soll die fakultativ geschlossene Einrichtung über 24 Plätze sowie acht Notplätze verfügen, die von beiden Ländern je zur Hälfte belegt werden können. Träger wird die Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH - gemeinnützig – (PTJ); deren Gesellschafter sind die Grone-Stiftung gGmbH, die Social Unitas GmbH sowie die Freie und Hansestadt Hamburg.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Eine solche Einrichtung ist dringend nötig. Bremen braucht eine Alternative zur U-Haft, um hochproblematische, kriminelle Jugendliche so schnell wie möglich von der Straße zu bekommen. Die Polizei und der Betreiber der Einrichtung werden ein eng abgestimmtes Sicherheitskonzept entwickeln, das unter anderem sicherstellt, dass der geschlossene Teil der Einrichtung auch tatsächlich geschlossen ist."

Die Einrichtung kann bis zu 32 Jugendliche in drei Phasen betreuen, wobei nur die erste Phase unmittelbar mit Freiheitsentzug verbunden ist. Die beiden anschließenden Phasen dienen der allmählichen Orientierung auf ein eigenverantwortliches und straffreies Leben. Die Jugendlichen unterliegen der Schulpflicht und sollen zu Beginn ihres Aufenthaltes innerhalb der Einrichtung beschult werden. Rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Jugendlichen in die Einrichtung sollen das Bürgerliche Gesetzbuch sein (§ 1631b BGB) sowie das Jugendgerichtsgesetz (§ 71 und § 72; Haftvermeidung).

Justizsenator Martin Günthner: "Ich begrüße, dass die Schaffung der fakultativ geschlossenen Einrichtung vorangeht. Sie ist im Interesse der schwer auffälligen minderjährigen Flüchtlinge und der Bevölkerung dringend notwendig. Die Reaktionsmöglichkeiten für unsere Jugendrichterinnen und Jugendrichter werden damit erweitert, um auch im Vorfeld der Anordnung und Vollstreckung von Untersuchungshaft auf die kriminellen Jugendlichen einwirken zu können."

Zielgruppe sind "Jugendliche mit nicht nur episodenhaftem Delinquenzhintergrund, das heißt, insbesondere ausgeprägt aggressivem Verhalten und Störung der Impulskontrolle", heißt es in der Senatsvorlage. "Innerhalb dieser Zielgruppe steht gegenwärtig in Bremen eine Gruppe von unbegleiteten minderjährigen Ausländern insbesondere aus den sogenannten Maghreb-Staaten im Fokus. Für Jugendliche aus dieser Gruppe sollen in der Einrichtung Mitarbeitende mit spezifischen interkulturellen Kompetenzen vorgehalten werden", so Sozialsenatorin Stahmann.

Die Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Blockland wird mit einem Gesamt-Flächenbedarf von 8.000 Quadratmetern geplant, wobei für die erforderlichen Gebäude eine Grundfläche von 2.000 Quadratmetern vorgesehen ist. Mit der Baufertigstellung wird nach den vorliegenden Planungen im Laufe des vierten Quartals 2017 gerechnet. Als "Zwischenlösung" bis dahin ist die Stadt Hamburg bereit, Plätze in dortigen Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss.

Angesichts der oft komplexen Problemlage dieser Jugendlichen sei darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden erforderlich, sagte Senatorin Stahmann: "Dazu gehört eine Notrufkette zu Polizei und notärztlicher Versorgung, und Drogen- wie auch Suchtprobleme der Jugendlichen müssen behandelt werden." Der Zugang zu Bildung solle den jungen Männern schließlich helfen, eine Lebensperspektive zu entwickeln.

Parallel zum Aufbau der Einrichtung im Blockland will der Senat die weiteren Elemente der Unterstützungskette ausbauen. Dazu gehören vor allem sogenannte "intensivpädagogische Angebote", also Einrichtungen, in denen Pädagogen die Jugendlichen mit hohem Personalschlüssel eng begleiten, ohne dass es aber die Möglichkeit des Einschlusses gibt. "In den kommenden Monaten werden drei offene Einrichtungen mit insgesamt 26 Plätzen ihren Betrieb aufnehmen, auch gezielt für Jugendliche, denen andernfalls eine Inhaftierung droht", betonte Senatorin Stahmann. Um fünf zusätzliche Stellen solle schließlich die aufsuchende Straßensozialarbeit ausgebaut werden.