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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Neuerung bei Unterhaltsleistungen kurzfristig nicht umsetzbar

Bremen steigert Rückzahlungen um zehn Prozent

16.11.2016

"Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll deutlich ausgeweitet werden, aber der Bund gibt Städten und Gemeinden keinerlei Vorlauf für die Umsetzung. Das kann nicht gutgehen." Mit diesen Worten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann die Bundesregierung gewarnt, die gesetzlichen Neurungen wie geplant Mitte Dezember durch den Bundestag zu bringen, und sie bereits zum Januar 2017 in Kraft zu setzen. Das Bundeskabinett befasst sich heute (16. November 2016) mit der Novelle. "Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird sich durch die Neuerungen verdoppeln", sagte Senatorin Stahmann und mahnte: "Keine Verwaltung kann das von heute auf morgen stemmen."

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss- und -ausfallgesetz werden gezahlt, wenn Kinder bei Alleinerziehenden leben, und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Der Staat springt dann ein und holt sich das Geld zurück – sofern ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Bislang hat die öffentliche Hand den Unterhalt maximal bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gezahlt, und nicht länger als 72 Monate (sechs Jahre). Beide Beschränkungen sollen entfallen. Unterhaltsvorschuss kann dann über volle 18 Lebensjahre des Kindes geleistet werden. "Die bisherigen Beschränkungen waren willkürlich und nicht nachvollziehbar", sagte Senatorin Stahmann. "Die Änderung ist also grundsätzlich zu begrüßen. Aber mit diesem viel zu engen Zeitplan überfordert sie die Verwaltungen der Städte Bremen und Bremerhaven, die das Gesetz in der neuen Form umsetzen müssen."

In dieser Haltung stimmt sie überein mit den Hauptgeschäftsführern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Helmut Dedy, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke und Dr. Gerd Landsberg. Diese haben jetzt erklärt: "Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen. Das geht personell und organisatorisch nicht."

Für Bremen erwartet Senatorin Stahmann einen Anstieg der zu bearbeitenden Fälle auf das Doppelte. Dazu seien mehr als 30 zusätzliche Arbeitskräfte erforderlich, die angeworben, angestellt und eingearbeitet und untergebracht werden müssten. "Wenn kurzfristig die Zahl der Leistungsanträge massiv zunimmt, müssen wir befürchten, dass die Unterhaltsvorschuss-Stelle in die Knie geht." In der Praxis könne die Novelle also nur funktionieren, wenn sie verschoben wird.

Zumal Probleme auch für jene Anspruchsberechtigten zu erwarten seien, die Transferleistungen beim Jobcenter ("Hartz IV") beziehen. Dass seien in Bremen nach einer groben Schätzung rund 80 Prozent. Nach dem Sozialgesetzbuch werden Unterhaltsvorschuss- und Ausfallgeld mit den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") verrechnet. Die Betreffenden haben also keine finanziellen Vorteil vom Unterhaltsgeld, müssen es aber dennoch beantragen, weil es sich um eine vorrangige Leistung handelt. Streng genommen müsse das Jobcenter den Betrag unmittelbar mit Hartz-IV-Bezügen verrechnen – auch wenn der Antrag nicht oder noch nicht bewilligt ist. "Wenn dazu keine Regelung kommt, müssen viele am Jahresanfang sogar erst mal Kürzungen befürchten", kritisierte die Senatorin. "Das darf nicht das Ergebnis einer Gesetzesnovelle sein, die die Situation Alleinerziehender verbessern soll."

Grundsätzlich entlaste das Unterhaltsvorschuss- und –ausfallgesetz Trennungsfamilien, betonte Senatorin Stahmann. Der unmittelbare Streit um Unterhaltszahlungen sei bislang oft vor Gericht gelandet. Das belaste nicht nur das Klima in Trennungsfamilien, es erschwere meist auch Regelungen zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern.