Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Anerkennung und Entschädigung für Behinderte in Einrichtungen

Sozialminister unterzeichnen Gründungsurkunde der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" - Senatorin Stahmann: Viele Betroffene leiden bis heute

02.12.2016

Unter dem Motto: "Unrecht anerkennen, Hilfe für Betroffene", haben Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder während ihrer Konferenz in Lübeck heute (2. Dezember 2016) die Gründungsurkunde der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterzeichnet. Die von Bund, Ländern und Kirchen getragene Stiftung startet ihre Tätigkeit am 1. Januar 2017 und beschäftigt sich mit dem Leid und Unrecht, das Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie in der Bundesrepublik und der DDR erlitten haben. Die Aufarbeitung und öffentliche Anerkennung des Geschehenen sollen auch ein Mahnmal darstellen. "Die Stiftung soll das gesellschaftliche Bewusstsein für diese Taten schärfen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport als Teilnehmerin der derzeit tagenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Lübeck. "Wir versprechen uns davon, dass wir Kinder und Jugendliche in der Zukunft vor ähnlichen Erfahrungen schützen können."

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie anerkanntermaßen Leid und Unrecht erfahren. Die von Bund, Ländern und Kirchen getragene Stiftung "Anerkennung und Hilfe" hat die Aufgabe, diesem Leid und Unrecht Anerkennung zu verschaffen, es aufzuarbeiten und die Betroffenen zu unterstützen, auch in finanzieller Hinsicht. "Viele der Betroffenen leiden noch heute unter den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen oder Demütigungen", sagte Senatorin Stahmann. Und viele müssten bis heute finanzielle Einbußen hinnehmen, weil sie gearbeitet hätten, ohne dass dafür Beiträge an die Rentenkasse gezahlt wurden.

"Betroffene in Bremen können sich im kommenden Jahr an eine Beratungsstelle wenden, die beim Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) angesiedelt wird", so Senatorin Stahmann abschließend. "Nachdem in der Vergangenheit bereits das Unrecht aufgearbeitet worden ist, das Nicht-Behinderten in Heimen der BRD und der DDR widerfahren ist, können wir dieses Kapitel der Geschichte endlich auch aus der Sicht von Behinderten aufarbeiten." Betroffene können bis zu 9.000 Euro als pauschale Geldleistung erhalten. Bei langjähren Arbeitseinsätzen, für die keine Sozialabgaben geleistet wurden, können bis zu 5.000 Euro als Rentenersatzleistung hinzukommen.

Näheres unter:
www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html