Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Senat stimmt Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung 2017/2018 zu

Tarifabschluss für Angestellte wird inhaltsgleich ab 1. Juli 2017 übernommen /
Weitere Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte beschlossen

11.04.2017

Nach Gesprächen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände hat der Senat am heutigen Dienstag, 11. April 2017, einem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge zugestimmt.
Bürgermeisterin und Finanzsenatorin Karoline Linnert hatte den Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2017/2018 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG 2017/2018))" zur Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten des Landes Bremen vorgelegt.

Mit dem Gesetzentwurf plant der Senat, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der bremischen Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe, aber – wie schon in den letzten Jahren – gegenüber dem Tarifabschluss um sechs Monate verschoben, anzuheben.
Das bedeutet eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Juli 2017 um 2 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, und zum 1. Juli 2018 um weitere 2,35 Prozent. Die Entgelte der Auszubildenden sollen sowohl zum 1. Juli 2017 als auch zum 1. Juli 2018 jeweils um 35 Euro angehoben werden.

Die Finanzsenatorin ordnete das Ergebnis ein: "Eine zeitlich verzögerte Erhöhung ist der Haushaltslage geschuldet. Mit der inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses ist aber sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten nicht von der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden. So erreichen wir eine ausgewogene Lösung."

Außerdem schlägt der Senat strukturelle Verbesserungen im Bereich der Zulagen für Beamtinnen und Beamte mit besonderem Augenmerk auch auf die unteren Einkommensgruppen vor: Lehrkräfte mit der Besoldungsgruppe A 12 (z.B. Grundschullehrerinnen und -lehrer) erhalten in Zukunft die allgemeine Stellenzulage, damit Bremen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkurrenzfähig bleibt. Bei der Polizei wird eine Zulage für "besonders belastende Dienste im Polizeivollzug" eingeführt, für besondere Einsätze sollen Erschwerniszulagen gezahlt werden. Auch im Justizvollzug wird die Zulage erhöht. Außerdem wird in Zukunft bereits für Beamtenanwärterinnen und -anwärter bis A 8 Weihnachtsgeld bezahlt. Bislang erfolgte dies erst, wenn eine Festeinstellung erfolgt ist.

"Ich freue mich, dass sich der Senat dazu entschieden hat, mit der Anpassung der Zulagen einen Beitrag dazu zu leisten, die entsprechenden Berufsbilder im öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen", ergänzte Karoline Linnert.

Die weiteren Verfahren (förmliche Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände sowie eine zweite Senatsbefassung und die Zuleitung an die Bürgerschaft) schließen sich nun an.

Der Tarifabschluss für die Angestellten und dessen inhaltsgleiche, aber auf den 1. Juli 2017 bzw. 1. Juli 2018 verschobene Übernahme für die Beamtinnen und Beamten kostet 2017 rund 23,9 Millionen Euro, 2018 etwa 66,5 Millionen Euro und 2019 circa 78,5 Millionen Euro.