Justizsenator Martin Günthner hat den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am Donnerstag (22.06.2017) zum Thema "Illegale Autorennen" begrüßt.
"Die Justizministerinnen und Justizminister haben ein klares Zeichen gegen den Missbrauch unserer Straßen durch verantwortungslose Raser gesetzt. Nachdem die Beratungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dazu geführt haben, dass nunmehr auch spontane Rennen von Ampel zu Ampel unter bestimmten Voraussetzungen einer Strafbarkeit unterliegen sollen, werden sich zukünftig nicht nur die Teilnehmer und Organisatoren solcher illegalen Rennen für ihr Handeln strafrechtlich zu verantworten haben. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen diese Ergänzung ausdrücklich und halten an ihrer Forderung fest, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird", so der Justizsenator.
"Ob Bremerhaven, Bremen oder andere deutsche Städte. Wir wissen und müssen immer wieder durch schockierende Meldungen erfahren, dass vielerorts illegale Autorennen veranstaltet werden. Mit Leichtsinn, Machotum oder aufgrund von Wetteinsätzen wird hier ein Irrsinn veranstaltet, der immer wieder zu Toten und Verletzten führt. Dass ein derart unverantwortliches Verhalten im Straßenverkehr oftmals und gerade auch unbeteiligte Dritte trifft, mussten wir in Bremen schmerzlich erfahren – bei einem illegalen Autorennen in Bremerhaven im vergangenen Dezember, bei der schweren Verletzung eines Schülers in der Vahr, weil Autos an einer roten Ampel überholt wurden, oder bei dem Tod eines Fußgängers auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke durch einen Motorradfahrer, der seine Raserei auch noch filmte, um damit im Internet zu posieren. Der Bundesrat hat mit Bremer Unterstützung bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Teilnahme und Organisation illegalen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt (BR-Drs. 362/16). Der Deutsche Bundestag hat diesen wichtigen Gesetzentwurf leider lange unbeachtet gelassen", so Martin Günthner.
Vor diesem Hintergrund betonen die Justizministerinnen und Justizminister in ihrem gestrigen Beschluss, dass es dringend notwendig ist, die Veranstaltung von illegalen Autorennen und die Teilnahme an illegalen Autorennen als Straftatbestand auszugestalten. Begrüßt wurde, dass der Bundestag die Bundesratsinitiative zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr nun endlich aufgegriffen hat. Bremen war dieser Bundesratsinitiative frühzeitig beigetreten. Begrüßt wurden außerdem die zwischenzeitlich eingebrachten Ergänzungen im Gesetzgebungsverfahren. Hierdurch wird die Strafbarkeit grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit zur Erreichung einer besonders hohen Geschwindigkeit und damit auch eine Strafbarkeit spontaner Autorennen gewährleistet.
"Ich freue mich, dass es nicht zuletzt durch unser Werben unter den Kolleginnen und Kollegen und durch unsere Schilderung der Bremer Fälle gelungen ist, hier eine eindeutige Positionierung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung zu erreichen", beurteilt Martin Günthner den Beschluss der Justizministerkonferenz.