Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Justiz und Verfassung und des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen:
31.07.2017Am vergangenen Montag (24. Juli 2017) ist der langjährige Präsident des Hanseatischen Oberlandegerichts in Bremen, Prof. Dr. Helmut Heinrichs, im Alter von 89 Jahren verstorben. Die Freie Hansestadt Bremen gedenkt einer herausragenden Persönlichkeit ihrer Gerichtsbarkeit. Heinrichs war ein weit über die Landesgrenzen hinaus hochgeschätzter Jurist, der die Justiz in Bremen und die Rechtsentwicklung in Deutschland entscheidend geprägt hat.
Bremens Justizsenator Martin Günthner würdigte den Verstorbenen als eine menschlich und fachlich besondere Persönlichkeit: „Wir trauern nicht nur um einen brillanten Juristen, der wie nur wenige mit seiner Tätigkeit als Autor und Richter die Zivilrechtsprechung in und über Bremen hinaus geprägt und bundesweites Ansehen erlangt hat. Wir verlieren auch eine herausragende Persönlichkeit, der bei allen in der Justiz Beschäftigten, bei ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen aber auch weit über diesen Kreis hinaus höchste Wertschätzung zuteilwurde.“
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel absolvierte Heinrichs sein Referendariat in Bremen. Nach dem 2. Staatsexamen trat er hier 1956 in den höheren Justizdienst ein und war zunächst am Landgericht Bremen als Richter tätig. Nach einer zweijährigen Abordnung zum Senator für Justiz wurde Heinrichs 1965 als Richter an das Oberlandesgericht Bremen berufen. Dort übernahm er 1972 den Vorsitz eines Senats. 1973 folgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Bremen und 1981 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bremen. Dieses Amt übte er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1992 aus.
Neben seinem Richteramt war Heinrichs umfänglich wissenschaftlich tätig. Von der Universität München erhielt er die Ehrendoktorwürde. Die Universität Bremen ernannte ihn zum Honorarprofessor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht.
Über die Grenzen Bremens hinaus wurde Heinrichs einer breiten Öffentlichkeit durch seine zahlreichen Fachpublikationen, vor allem aber durch seine Mitarbeit an dem Standardkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dem „Palandt“, bekannt. Dort bearbeitete er von 1969 bis 2008 in über 40 Auflagen die Abschnitte zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Allgemeinen Schuldrecht. Heinrichs war außerdem Mitglied der Sachverständigenkommission zur Reform des Schuldrechts. Dort hatte er maßgeblichen Anteil an der im Jahre 2002 in Kraft getretenen Modernisierung des Schuldrechts.
„Helmut Heinrichs verstand es in einmaliger Weise, die oftmals abstrakte Dogmatik des Rechts und die ganz praktische Rechtsanwendung miteinander zu vereinen. Mit seiner ganz besonderen Auffassungsgabe, seinem Gespür für die vielfältigen Besonderheiten einer jeden Entscheidung und mit seiner ausgeglichenen, zugewandten Art hat er sich als Präsident des Landgerichts und des Oberlandesgerichts größte Verdienste erworben. Die Bremer Justiz verliert mit Professor Heinrichs einen großartigen Menschen, an den wir uns immer in Dankbarkeit und Freude erinnern werden“, so die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, Karen Buse.
Darüber hinaus hat sich Heinrichs während seiner aktiven Dienstzeit und insbesondere nach seiner Pensionierung sehr in der Gesetzgebungsberatung und der Gestaltung neuer Zivilgesetze in den osteuropäischen Staaten verdient gemacht. Besonders engagierte er sich dabei in Georgien. Er hat das Land vielfach besucht und dort maßgeblich zur Gestaltung inzwischen verabschiedeter Gesetze zum Zivilprozessrecht beigetragen.
Professor Heinrichs war Träger des Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.