Nach dem verabscheuungswürdigen Anschlag von Charlottesville (USA) überschlugen sich Rechtsradikale mit Hassbotschaften und Schmähkommentaren auf den einschlägigen Plattformen der Sozialen Netzwerke. Diese rühmen sich jetzt ihres harten Vorgehens gegen die radikalen Nutzerinnen und Nutzer und deren menschenverachtende Äußerungen.
Justizsenator Martin Günthner zeigt sich erstaunt: "Die Reaktion der Netzwerkbetreiber ist schon bemerkenswert. Jahrelang haben Facebook und andere Unternehmen tatenlos mit angesehen, wie ihre Plattformen zur Verbreitung von Hass und Extremismus genutzt werden. Als die Politik mit gesetzlichen Löschfristen und Bußgeldern drohte, behaupteten die Netzwerkbetreiber, dies sei nicht umsetzbar. Es wurde gar von Zensur gesprochen! Nun zeigt sich, dass die Internet-Unternehmen durchaus sehr schnell und sehr wirksam gegen Hassbotschaften reagieren können, wenn es in ihre Geschäftspolitik passt."
Martin Günthner abschließend: "Ich werde mir sehr genau anschauen, wie die Netzwerkbetreiber sich künftig in Fällen verhalten, die weniger öffentliches Aufsehen erregen."
Zum Hintergrund:
Im Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet haben Bundestag und Bundesrat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (umgangssprachlich auch "Gesetz gegen Hasskommentare" oder "Facebook-Gesetz") verabschiedet. Das Gesetz sieht die Verpflichtung der Netzwerkbetreiber vor, strafbare Inhalte innerhalb bestimmter Fristen zu löschen. Bußgelder sind vorgesehen, wenn das Unternehmen kein ordnungsgemäßes Beschwerde- und Löschungssystem für rechtswidrige Inhalte bereithält.
Im Gesetzgebungsverfahren hat Bremen mit eigenen Anträgen im Bundesrat entscheidende Verbesserungen des Gesetzentwurfs erreichen können (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 17.05.2017).
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.