Im Rahmen eines Festaktes im Kaminsaal des Bremer Rathauses wurden heute Nachmittag (Donnerstag, 14. Dezember) zum vierten Mal die Doktorandinnen und Doktoranden des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bremen für ihre Leistungen geehrt. Justizstaatsrat a. D. Matthias Stauch, der Dekan Rechtswissenschaften der Universität Bremen Lorenz Kähler, die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, Karen Buse, und Rechtsanwältin Monika Beckmann-Petey von der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye würdigten die wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Bereich der Rechtswissenschaften mit Grußworten und einem Festvortrag zum Thema "Gedanken zur Gerechtigkeit".
Der von der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye geförderte Promotionspreis für herausragende Dissertationen wurde in diesem Jahr an Daniela Matri (geborene Schmidt) und an Sebastian Eickenjäger verliehen. Die mit dem ersten Preis versehene Arbeit von Daniela Matri zum Thema "Covenants and Third-Party Creditors - Empirical and Law & Economics Insights Into a Common Pool Problem" zeigt, dass Nebenabreden zu Kreditverträgen (sogenannte Covenants) entgegen der allgemeinen Ansicht nicht notwendig zu einer Benachteiligung von Drittgläubigern führen. Sie sind vielmehr Grundlage eines privat geschaffenen Systems des kollektiven Gläubigerschutzes. Für die Praxis insbesondere grenzüberschreitender Unternehmenskredite hat diese Frage eine enorme Bedeutung. Das mit dem zweiten Preis ausgezeichnete Promotionsprojekt von Sebastian Eickenjäger behandelt das Instrument der nichtfinanziellen Berichterstattung durch Unternehmen und bewegt sich in dem in Praxis und Wissenschaft bedeutsamen Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Menschenrechten. Seit Anfang des Jahres sind beispielsweise in Deutschland große Unternehmen dazu verpflichtet, Informationen zu deren ökologischer, menschenrechtlicher und sozialer "Bilanz" offenzulegen.
Eine Jury, bestehend aus Vertretern des Senators für Justiz und Verfassung, des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bremen und der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye hatte die beiden Doktorarbeiten auf Vorschlag des Promotionsausschusses für die Promotionspreise ausgewählt. Beide Arbeiten sind mit der Bestnote "summa cum laude" bewertet worden.