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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Besoldungsverbesserung der Justizwachtmeister

26.02.2010

Zum 01. März 2010 tritt das Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG) vom 22.12.2009 in Kraft. Mit dieser Neuregelung wurde das Einstiegsamt von Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 angehoben. Alle Beamten im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst werden zukünftig eine besonde-re Amtszulage (so genannte „Gitterzulage“) in Höhe von rund 114 Euro erhalten. Darüber hinaus wird für einzelne Spitzenpositionen der Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 8 ermöglicht.

Der Aufgabenschwerpunkt der Justizwachtmeister hat sich in den vergangenen Jahren vom Akten- und Posttransport zunehmend in den Bereich der so genannten Sicherungsfunktionen verlagert. Gerichtliche Verfahren mit sicherheitskritischen Lagen für Verfahrensbeteiligte, Gerichtsbesucher und Bedienstete haben immer mehr zugenommen. Die Justizwachtmeister tragen die Verantwortung für die zuverlässige Sicherung dieser Verhandlungen und Gerichtstermine. Dies erfordert den sicheren Umgang mit modernen technischen Sicherheitseinrichtungen (Personenschleusen, Röntgengeräte, Funk- und Alarmanlagen, Technikleitstand der Wachtmeisterzentrale usw.) sowie das Beherrschen der Selbstverteidigung. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, im Umgang mit Besuchern und Gefangenen deeskalierend zu wirken, aber auch brisante Situationen zu erkennen und entschlossen zu handeln.

Senator Martin Günthner: „Ich freue mich, dass es mit dieser Neuregelung gelungen ist, die Besoldung der Wachtmeister an die gestiegenen Anforderungen ihrer Tätigkeit anzupassen. Die Sicherheit der Gerichte ist ein besonders ernst zu nehmendes Thema.“