Die Pressestelle des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven teilt mit:
03.03.2010Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat in den ersten Fällen von einer Vielzahl anstehender Kündigungsschutzverfahren des Gesamthafenbetriebsvereins e.V. entschieden, dass die Kündigungen und Änderungskündigungen des Gesamthafenbetriebsvereins e.V. unwirksam sind.
Im Mai 2009 wurde zwischen dem Gesamthafenbetriebsverein und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ein neuer Lohntarifvertrag abgeschlossen, welcher eine erhebliche Absenkung des Lohnniveaus im Bereich der Seehafenlogistik vorsieht. Ebenfalls im Mai 2009 wurden die Verhandlungen des Gesamthafenbetriebsvereins mit dem Gesamtbetriebsrat über die geplanten Kündigungen durch Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans beendet. Infolge der dort getroffenen Regelungen wurden im Juni 2009 ca. 200 Kündigungen ausgesprochen, die derzeit vor fast allen Kammern des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven anhängig sind. Zum Teil handelt es sich um Änderungskündigungen, die auf die Anwendung der neuen Tarifverträge gerichtet sind, teilweise um Beendigungskündigungen wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit. Das Arbeitsgericht hat den Klagen in den ersten zu entscheidenden Fällen stattgegeben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. In den nächsten Wochen stehen eine Vielzahl weiterer Kündigungsschutzverfahren zur gerichtlichen Entscheidung an.