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Der Senator für Finanzen

205 Millionen Euro für GeNo und 46 Millionen Euro für JUB - Senat beschließt Nachtragshaushalt

15.05.2018

Der Senat hat heute (15. Mai 2018) vier Nachtragshaushalte (Stadt und Land) für 2018 und 2019 beschlossen. Insgesamt werden 205 Millionen Euro für die Gesundheit Nord (GeNo) und 45,87 Millionen Euro zur Unterstützung der Jacobs University Bremen (JUB) zusätzlich veranschlagt. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Die GeNo versorgt mit rund 7.400 Beschäftigten über 120.000 Patientinnen und Patienten jährlich. Mit den Nachtragshaushalten verstärken wir das Fundament des Klinikverbundes, damit er auch künftig seine hochwertige medizinische Versorgung anbieten kann.“

Zur Unterstützung der JUB erklärt die Senatorin: „Bremen entlastet die JUB durch die Übernahme eines Darlehens. Mit dieser Unterstützung kann die Universität ihren erfolgreichen Wachstumskurs fortsetzen. Die JUB bereichert den Wissenschaftsstandort Bremen, ist von enormer Bedeutung für Bremen-Nord und verbessert mit ihren rund 1.400 Studierenden direkt die Steuereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich.“

Das Parlament entscheidet über die Nachtragshaushalte. Der Senatsentwurf wird zur Debatte und Beschlussfassung an die Bürgerschaft weitergeleitet.

GeNo zukunftsfähig aufstellen
Die 205 Millionen Euro Unterstützung werden in mehreren Tranchen zur Verfügung gestellt. Zwei zur Verlängerung anstehende Darlehen werden von der Stadtgemeinde Bremen übernommen (2018: 31,1 Millionen Euro; 2019: 33 Millionen Euro). Außerdem wird das Eigenkapital schrittweise aufgestockt (2018: 83,5 Millionen Euro; 2019: 57,2 Millionen Euro). Karoline Linnert: „Bremen steht zum Klinikverbund und zu den Beschäftigten. Die 205 Millionen sind ein enormer Kraftakt. Die GeNo ist gefordert, ihren eigenen Beitrag zu leisten, den Klinikverbund zukunftsfähig auszustellen, um mit dem Geld der Krankenkassen für die Behandlungen auszukommen. Wenn das Zukunftskonzept 2025 mit konkreten Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorliegt sowie ein Konzept zu einer noch zu entwickelnden neuen Organisationstruktur erarbeitet wurde, wird das Geld Zug um Zug zur Verfügung gestellt.“ Über die Planung und Umsetzung diverser Maßnahmen (beispielsweise weniger Leiharbeit, flexibler Personaleinsatz, Werbung für Behandlungsangebote und Schwerpunktbildung bei medizinischen Fachabteilungen) wird die GeNo halbjährliche Berichte vorlegen.

Pensionszahlungen ab 2020
Bremen hat Kosten der Altersversorgung ehemaliger verbeamteter Beschäftigter der vier Kliniken zwischen 2009 bis 2019 zu einem Großteil übernommen. Dafür erhielt die GeNo 60 Millionen Euro. Vertraglich geregelt ist, dass ab 2020 aufgrund der dann aktuellen wirtschaftlichen Situation der kommunalen Kliniken neu über die Pensionsverpflichtungen entschieden wird. 2020 sind das 7,3 Millionen Euro, die sich bis 2036 jährlich reduzieren auf dann 2,9 Millionen Euro. Der Senat hat sich heute dafür ausgesprochen, die Pensionsverpflichtungen in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

JUB Wachstumskurs fördern
Die JUB bereichert die Bremer Wissenschaftslandschaft. Sie ist ein wichtiger Arbeitgeber in Bremen-Nord (über 400 Arbeitsplätze) und ein Imagefaktor für den Standort. Bremen will den Wachstumspfad der Universität stützen und übernimmt von der Universität ein Darlehen in Höhe von 45,87 Millionen Euro. Der Senat erwartet gleichzeitig, dass die Kooperation zwischen der JUB und Bremens Hochschulen weiter verstärkt wird. Außerdem setzt der Senat voraus, dass sich die Jacobs-Stiftung verbindlich verpflichtet, ihr Engagement in Höhe von insgesamt 100 Millionen Schweizer Franken bis 2027 zu erfüllen und ihr diesbezügliches Kündigungsrecht gegenüber der JUB aufgibt.
Aktuell studieren 1.400 Frauen und Männer an der JUB. Ein Anstieg der Studierenden auf 1.600 ist seitens der Universität geplant. Ein wichtiger Einnahmefaktor für Bremen – die Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich - führt zu einem Einnahmeplus von 5.330 Euro jährlich pro Einwohner.

Rahmen für Verpflichtungsermächtigung wird aufgestockt
Der Senat hat sich im Rahmen des städtischen Nachtragshaushalts für eine Erhöhung der zentralen Verpflichtungsermächtigung für 2018 um 137 Millionen Euro auf insgesamt 412 Millionen Euro ausgesprochen. Durch Verpflichtungsermächtigungen kann der Senat im Rahmen eines Haushaltsplans finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus eingehen. Bereits in 2018 erfolgt sind zum Beispiel ein mehrjähriger Kontrakt mit dem Theater Bremen (119,7 Millionen Euro) oder der Vertrag über die Gründung der Bremer Stadtreinigung mit einer mehrjährigen Leistungsverpflichtung (103,4 Millionen Euro). Karoline Linnert betont: „Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen den Beginn von Maßnahmen, die in den Folgejahren bezahlt werden müssen. Die Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen beispielsweise, den weiteren Ausbau im Kita- und Schulbereich vorzuziehen.“

Der weitere Ablauf zur Genehmigung des Nachtragshaushalts
Der Senatsbeschluss zum Nachtragshaushalt 2018/2019 wird der Bremischen Bürgerschaft übergeben. Voraussichtlich noch in der Mai-Sitzung (29. bis 31. Mai) kann er dann in erster Lesung beraten werden, um dann in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Diskussion überwiesen zu werden. Danach gibt es eine zweite, abschließende Lesung in der Bürgerschaft, frühestens in der Juni-Sitzung vom 19. bis 21. Juni 2018.

Im Download:
Tabelle zum Nachtragshaushalt 2018/2019 (pdf, 27.2 KB)