Der kommunale Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) soll von den Baukosten des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen Mitte (TEN) erheblich entlastet werden. Die entsprechenden Maßnahmen hat der Senat heute (Dienstag, 15. Mai 2018) beschlossen.
Senatorin Quante-Brandt: „Bremen steht zu seinen kommunalen Kliniken. Sie sind Teil der Daseinsvorsorge für die Bremerinnen und Bremer. Die finanzielle Entlastung ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Gesundheit Nord.“
Mit insgesamt 205 Millionen Euro unterstützt die Freie Hansestadt Bremen die GeNo. Über den Nachtragshaushalt, der heute im Senat beschlossen wurde, muss noch die Bremische Bürgerschaft entscheiden.
„Die weiteren Unterstützungsmaßnahmen der Stadtgemeinde Bremen sichern die Voraussetzung, dass sich die GeNo zukunftsfähig aufstellen kann“, so Senatorin Quante-Brandt. Sie betonte zugleich, dass die Anstrengungen des Klinikverbunds intensiviert werden müssten: „Die GeNo muss ihren Konsolidierungspfad konsequent fortsetzen und durch eigene Anstrengungen ihr Betriebsergebnis verbessern.“
Senatorin Quante-Brandt sagte weiter: „Um die Gesundheit Nord zukunftsfähig zu machen, sind Veränderungen notwendig. Mit dem Entwurf des Zukunftskonzeptes 2025 liegen jetzt Vorschläge vor, mit denen die GeNo sich wirtschaftlicher aufstellen und ihr medizinisches Angebot besser bündeln will. Ich erwarte, dass die Vorschläge durchgerechnet und konkretisiert werden. Unabhängig von den Zielsetzungen des Zukunftskonzeptes müssen die dem Aufsichtsrat vorgelegten kurzfristigen Maßnahmen, mit denen Strukturen und Personaleinsatz effektiver werden sollen, umgesetzt werden.“
Der Klinikverbund GeNo ist mit rund 7.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Bremen. Senatorin Quante-Brandt betonte: „Unser Ziel ist es, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die GeNo mit ihren vier Standorten weiterhin ein attraktiver Gesundheitsdienstleister mit einem hochwertigen Versorgungsangebot bleibt.“
Darüber hinaus hat sich der Senat angesichts des hohen Sanierungsbedarfs der bremischen Krankenhäuser dafür ausgesprochen, im Rahmen der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2020 und 2021 zu prüfen, ob eine besondere Schwerpunktsetzung bei den Krankenhausinvestitionsmitteln erforderlich ist.