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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

18.10.2018

Am morgigen Freitag (19. Oktober 2018) findet die 971. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teilnehmen.

In der Sitzung des Bundesrates stehen die Wahl des neuen Bundesratspräsidenten sowie weitere Personalien auf der Tagesordnung. Daneben werden zahlreiche Länderinitiativen beraten, darunter Vorschläge zur Hardware-Nachrüstung für Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller, zur Stärkung des Verbraucherschutzes gegenüber Netzbetreibern und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Qualifizierung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen (Qualifizierungschancengesetz).

Zudem werden sich die Länder mit Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), darunter verschiedene Förderfonds und die Gemeinsame Agrarpolitik, befassen.

Folgende Themen haben für das Bundesland Bremen eine besondere Relevanz:

Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetz)
(TOP 20):

Bundesrat will Altersarmut stärker bekämpfen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2025 weitere Haltelinien für die Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern und den Beitragssatz einzuführen. Das Rentenniveau soll bei 48 Prozent abgesichert werden; zudem soll verhindert werden, dass der Beitragssatz über 20 Prozent steigt. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die rentenrechtliche Absicherung von Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit verbessert werden soll, um Altersarmut zu verhindern. Verbesserungen sind aus Ländersicht aber nicht nur für Neurentner notwendig, sondern auch für Menschen, die bereits Rente beziehen.

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(TOP 25):

Bremen fordert dauerhafte Beteiligung des Bundes an Kita-Kosten
Bremen begrüßt die Pläne der Bundesregierung, sich in den kommenden vier Jahren finanziell an den Kosten der Länder für Qualitätsverbesserungen und Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung zu beteiligen und dadurch bestehende Unterschiede auf Bundesebene auszugleichen. Die Länder fordern jedoch, dass ihnen die Mittel des Bundes dauerhaft zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen auch über das Jahr 2022 hinweg sicherstellen zu können.

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
(TOP 27):

Bremen fordert steuerliche Förderung im Mietwohnungsneubau
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment zu fördern. Bemessungsgrundlage für die geplante Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, jedoch maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter. Aus Sicht der Länder dürften die Begrenzungen nicht ausreichen, damit sich private Investoren insbesondere in Ballungsräumen verstärkt im unteren und mittleren Mietpreissegment engagieren. Die Länder fordern daher, auch Aufstockungen an bestehenden Gebäuden steuerlich zu fördern.

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietanpassungsgesetz)
(TOP 30):

Bundesrat fordert weitere Stärkung der Mieterrechte
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Instrument der Mietpreisbremse gestärkt und Mieterhöhungen nach einer Modernisierung sollen begrenzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine neue vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters: Wird eine höhere Miete gefordert, als es die Mietpreisbremse vorsieht (Vergleichsmiete plus 10%), muss der Vermieter den Ausnahmegrund offenlegen, der eine entsprechend höhere Miete rechtfertigt. Statt 11 Prozent sollen künftig 8 Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Die Länder sehen allerdings kritisch, dass der Umlagesatz nur in bestimmten Gebieten gesenkt werden soll; die Refinanzierungskosten für Vermieter seien bundesweit gleichermaßen gesunken, nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Mieter eine nach seiner Ansicht zu hohe Miete dem Vermieter künftig nur noch in einfacher Form mitteilt („rügen“) und keine Tatsachen mehr vorträgt, um die Beanstandung zu begründen. Vermieter begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Mieter so zu einer Kündigung zu veranlassen.

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen
(TOP 14):

Bremen will Entschädigung und Hilfen für verfolgte LSBTI
Bremen fordert die Bundesregierung in der gemeinsamen Entschließung mit dem Land Berlin auf, mit einer Gesetzesänderung die Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen zu erleichtern, die nach dem 8.5.1945 in beiden deutschen Staaten wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erhebliche Nachteile erlitten haben. Der Entwurf sieht soziale Ausgleichsleistungen sowie Maßnahmen der kollektiven Entschädigung vor, insbesondere die Aufarbeitung der Geschichte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) sowie die Schaffung von Beratungs- und Hilfestellen für Ältere.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/971/to-node.html