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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Die Stellung behinderter Menschen in Bremen wird sich weiter verbessern“

Senatorin Stahmann bringt Gesetz zur Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes ein

12.12.2018

In zweiter Lesung hat heute (Mittwoch, 12. Dezember 2018) die Bremische Bürgerschaft (Landtag) das Gesetz zur Weiterentwicklung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) verabschiedet, das Sozialsenatorin Anja Stahmann im September eingebracht und heute im Rahmen der zweiten Lesung erläutert hat. Kernthemen sind:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs des BremBGG
  • Benachteiligungsverbote
  • Rechtsanspruch auf Verwaltungskommunikation in Leichter Sprache
  • Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines Verbandsklagerechts
  • Einrichtung eines Landesteilhabebeirats und Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

„Mit dem Gesetz wird sich die Stellung behinderter Menschen in Bremen weiter verbessern“, sagte Senatorin Stahmann in der Landtagsdebatte. Die Träger öffentlicher Gewalt würden „grundsätzlich verpflichtet, bei der Planung und Durchführung ihrer Maßnahmen die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in den Blick zu nehmen und Benachteiligungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen abzubauen. Es sollen inklusive Lebensverhältnisse geschaffen werden, die die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe gewährleisten“.

Dazu gehöre unter anderem die allmähliche Schaffung von Barrierefreiheit für sämtliche öffentlichen Gebäude. Nach dem Gesetz müssen bis 1. Januar 2023 Berichte über den Stand der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden vorliegen sowie ein verbindlicher und überprüfbarer Plan zum weiteren Abbau von Barrieren.

Eine Schlichtungsstelle beim Landesbehindertenbeauftragten soll eingerichtet werden, um Streitigkeiten hinsichtlich des Benachteiligungsverbots und der Herstellung von Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. „Die Verfahren sollen für die Beteiligten kostenfrei sein und eine rasche Einigung ermöglichen“, sagte die Senatorin. Sollte die Schlichtung scheitern, bleibe der Weg der Verbandsklage.

„Anerkannte Behindertenverbände können zudem von Bremer Unternehmen verlangen, dass sie Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit aufnehmen“, sagte die Senatorin. „Gegenstand kann zum Beispiel die Beschaffenheit von Produkten sein, etwa die Bedienbarkeit von Küchengeräten oder das Gestalten von Hinweisschildern in Brailleschrift.“ Das Gesetz reiche aber nicht so weit, dass der Abschluss von Vereinbarungen mit den Unternehmen verlangt werden könne. „Trotzdem geht Bremen damit einen wichtigen Schritt“, so Anja Stahmann am Rande der Debatte. „Wir sind sicher, dass sich das Bewusstsein für die Belange behinderter Menschen in den Unternehmen langfristig schärfen lässt – und das ist auch im Interesse der Firmen.“

Mit der Gesetzesnovelle wird erstmals der Landesteilhabebeirat in das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen. Der Landesteilhabebeirat dient der aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und zielt auf die Anforderungen aus den Artikeln 4 (volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundrechte) und 33 (staatliche Anlaufstellen) der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Gremium wird damit erstmals gesetzlich verankert.

Um den Selbstvertretungsorganisationen eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu ermöglichen, wird zudem ihr Anspruch auf finanzielle Förderung gesetzlich verankert. Im Vordergrund sollen insbesondere niedrigschwellige Angebote stehen. „Die Belange von Menschen mit Behinderungen wollen wir auf diese Weise in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft ins Bewusstsein rücken und berücksichtigen“, so Senatorin Stahmann.

Während die Gesetzesnovelle im Wesentlichen die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie einer EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in Landesrecht gießt, kommt sie im Paragraf 11 „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ den Anforderungen der Bremischen Bürgerschaft nach: Für Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen sollen künftig insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutert werden. Reicht diese Erläuterung nicht aus, sollen die Texte auf Verlangen in „Leichter Sprache“ erläutert werden.