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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bis zu 20,3 Millionen Euro für Bädersanierung bis zum Jahr 2025 - Senatorin Stahmann: Zuschuss an Bremer Bäder GmbH muss deutlich steigen

30.04.2019

Die notwendigen Sanierungsarbeiten an Bremens Bädern ist mit dem derzeitigen Zuschuss der Stadt an ihre Bädergesellschaft nicht zu leisten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung von Gutachtern, die Sportsenatorin Anja Stahmann der Deputation für Sport heute (30. April 2019) vorgelegt hat. Danach fallen in den sieben Jahren zwischen 2019 und 2025 bis zu 20,3 Millionen Euro an Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an – über die bereits beschlossene Sanierung des Vegesacker Bades und die Bauarbeiten am Westbad sowie in Horn hinaus. Der jährliche Etat der Bremer Bäder GmbH für diese Arbeiten beläuft sich derzeit auf knapp 800.000 Euro, summiert sich also bis Ende 2015 auf 5,6 Millionen Euro. Auch wenn die Bremer Bäder GmbH aus dem laufenden Geschäft einen Teil der Sanierungskosten selbst tragen kann, fehlen am Ende immer noch knapp acht Millionen Euro bis Ende 2025. "Ich möchte den künftigen Koalitionspartnern ganz dringend ans Herz legen, diese zusätzlichen Finanzbedarfe bei den Beratungen für die kommenden Haushalte mit einzuplanen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.

Die Zahlen stammen aus einer gutachterlichen Stellungnahme durch das Architektenbüro Drees & Sommer zum Zustand der Bremer Bäder. Die Bremer Bäder GmbH, die zu 100 Prozent der Stadt Bremen gehört, hatte diese im Jahr 2017 in Auftrag gegeben. Die notwendigen Arbeiten wurden in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt und kostenmäßig grob abgeschätzt. Dabei belaufen sie die Schätzungen nach heutigen Preisen (und ohne Baunebenkosten) in der Dringlichkeitsstufe 1 auf 2,4 Millionen Euro, in Stufe 2 auf rund 7,2 Millionen und in Stufe 3 auf etwa 4,9 Millionen Euro. Rechnet man Baunebenkosten und erwartete Steigerungen des Baukostenindex bis 2025 ein, summiert sich das auf 20,3 Millionen Euro.

"Zumindest die ersten beiden Stufen sollten bis 2025 abgearbeitet sein, um den Wert der Bäder zu erhalten", betonte Senatorin Stahmann. "Wird das Investitionsbudget nicht erhöht, müssen wir damit rechnen, dass der bauliche Zustand der Bäder sich verschlechtern wird. Im schlimmsten Fall muss auch mit einem Ausfall einzelner Bäder gerechnet werden."

Für die einzelnen Bäder stellt sich der Sanierungsbedarf nach dem vorgelegten Gutachten wie folgt dar:

Sanierungsbedarf für die einzelnen Bäder
Sanierungsbedarf für die einzelnen Bäder

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Frauen, Jugend, Integration und Sport
Tel.: (0421) 361-4152
E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de