Sie sind hier:

Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

10.10.2019

Pressemitteilung – Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund:

Am Freitag, den 11. Oktober 2019, findet die 981. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer sowie der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teilnehmen.

In der Sitzung wählen die Bundesratsmitglieder einen neuen Präsidenten des Bundesrates. Zur Wahl steht der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke. Er tritt sein Amt am 1. November 2019 und löst damit seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Daniel Günther ab, der dem Bundesrat seit November 2018 vorstand. Auf der Tagesordnung stehen zudem die Rückführung des Solidaritätszuschlages, die Erhöhung der Regelsätze für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), die Anpassungen bei den Erbschaftssteuer-Richtlinien 2019 und die Reform des Mietrechts.

Folgende Themen haben für das Bundesland Bremen besondere Relevanz (in der Reihenfolge der Tagesordnung):

Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern" (TOP 14)

Bremen fordert Reform der Integrationskurse des Bundes
In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die sechs Länder Brandenburg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Bundesregierung auf, das Angebot der Deutschkurse des Bundes für Migrantinnen und Migranten neu zu strukturieren und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Angebote an Erstorientierungs- und Integrationskursen sowie zur berufsbezogenen Sprachförderung sollten künftig stärker vereinheitlicht und besser miteinander verzahnt werden. Um die Qualität und Effizienz der Integrationskurse zu verbessern, müsse der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen.

Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen (TOP 17)

Bremen setzt sich für die Vermeidung von Lebensmittel-Abfällen ein
In ihrem Entschließungsantrag fordern die drei Bundesländer Hamburg, Bremen und Thüringen eine gesetzliche Verpflichtung für den Lebensmittelhandel, nicht mehr zum Verkauf vorgesehene Produkte an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Die Initiatoren wollen vor allem Betriebe ab einer bestimmten Größe in die Pflicht nehmen. Marketingentscheidungen der Händler und Konsumerwartungen der Kundschaft an Frische und Optik führen nach Einschätzung der Antragsteller dazu, dass auch einwandfreie und noch verzehrfähige Produkte im Abfall landeten. Erfahrungen in anderen Ländern wie Frankreich zeigten, dass es mit verpflichtenden Regelungen möglich sei, die Lebensmittelverschwendung deutlich zu begrenzen.

Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln (TOP 18)

Bremen macht sich für Bienenschutz stark
In ihrem Entschließungsantrag fordern die Länder Berlin und Bremen die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Reform der Zulassungskriterien von Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Im Zuge der Überarbeitung der Bienenleitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) solle sie darauf hinwirken, dass bei Zulassungsverfahren künftig neben den Wirkungen auf Honigbienen auch die Effekte auf Bienenlarven und Wildbienen geprüft werden. Dazu sollten verbindliche Standards auch für die Zulassungserneuerung in den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei mitursächlich für den Rückgang der Zahl der Insekten. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf, um den Artenverlust zu stoppen.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) (TOP 28)

Bundesrat will Paketboten besser vor Ausbeutung schützen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Beschäftigte von Kurier-, Express- und Paket-diensten besser vor Ausbeutung schützen. Versandunternehmen müssen demnach künftig Sozialbeiträge nachzahlen, wenn Subunternehmen diese nicht ordnungsgemäß abführen. Die Haftung der Hauptunternehmer entfällt nur dann, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften vorliegt, wonach die Subunternehmen in der Vergangenheit Sozialbeiträge korrekt abgeführt haben. Eine entsprechende Haftungsregel in der Bau- und Fleischbranche hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt. Mit ihrem Gesetzentwurf greift sie ein u.a. von Bremen initiiertes Anliegen des Bundesrates auf, der die Nachunternehmerhaftung auch für die Paketbranche gefordert hatte.

Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (TOP 34)

Strukturstärkungsgesetz soll Kohleausstieg begleiten
Mit dem Strukturstärkungsgesetz will die Bundesregierung den bevorstehenden Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt finanziell unterstützen und damit den gesetzlichen Einstieg in dem Kohleausstieg einleiten. Ziel ist es, auf diese Weise den zu erwartenden Wegfall von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft zu kompensieren und neue Wertschöpfungschancen zu schaffen. Der Gesetzentwurf sieht bis zum Jahr 2038 Strukturhilfen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor; Dauer und Höhe der Strukturhilfen sind an die Umsetzung dieser Ziele gekoppelt, die regelmäßig evaluiert werden. Zudem sind Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt in Höhe von 1,09 Milliarden Euro geplant. Das Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes wird an ein rechtskräftiges Kohleausstiegsgesetz gekoppelt. Bremen setzt sich für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Kohle ein sowie für eine Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen auch außerhalb der im Gesetz beschriebenen Regionen.

Entschließung des Bundesrates "Arbeitnehmerfreizügigkeit – Transnationale Zusammenarbeit verbessern" (TOP 47)

Bremen will Europäische Arbeitsbehörde ELA rasch einrichten
Die beiden Länder Hamburg und Bremen fordern die Bundesregierung auf, sich für einen schnellen Aufbau und eine angemessene Ausstattung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) einzusetzen, deren Einrichtung im Februar 2019 vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission beschlossen wurde. Die Behörde soll Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität sowie die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit unterstützen; dazu gehören auch gemeinsame Kontrollen und die Zusammenarbeit im Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Antragsteller zudem dafür einsetzen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Entsenderichtlinie (96/71/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2014/67/EU) überprüft werden. Zudem solle sie bilaterale Vereinbarungen mit den Entsendeländern Polen, Bulgarien und Rumänien abschließen, um die Aufklärung über ausbeuterische Strukturen zu verbessern und deren Bekämpfung zu erleichtern. Der Deutsche Zoll entdeckt regelmäßig auf Baustellen, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe bzw. in Restaurantküchen in Deutschland Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/981/tagesordnung-981.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Telefon (030) 26930-34934, E-Mail: veranstaltungen@lvhb.bremen.de