Der Kartendienst Google Street View lässt flächendeckend Aufnahmen von Grundstücken und Gebäuden aus 2,90 Meter Aufnahmehöhe anfertigen, die im Internet veröffentlicht werden sollen. Damit beschäftigen sich heute und morgen (23./24.06.2010) die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Konferenz in Hamburg. Parallel dazu hat der Rechtsausschuss des Bundesrates einen entsprechenden Gesetzantrag abschließend beraten und empfohlen, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzes einzubringen. Hintergrund ist, dass die derzeitigen Regelungen des Datenschutzes nicht ausreichend seien, die Bürgerinnen und Bürger vor großräumiger Aufnahme von Gebäuden, Straßen oder Plätzen zu schützen. Grundsätzlich müsse jeder selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten entscheiden. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass die für die Aufnahmen verantwortlichen Stelle Personen, Fahrzeugkennzeichen und o.ä. unkenntlich macht. Des Weiteren soll für den Betroffenen ein Widerspruchsrecht eingeführt werden. Ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit ist vier Wochen vor dem beabsichtigten Bereithalten der Aufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann im Internet und in örtlichen Tageszeitungen zu wiederholen. Für Zuwiderhandlungen soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden.
Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner begrüßt den Vorschlag des Rechtsausschusses: “Google Street View braucht deutliche, enge Korsettstangen. Niemandem soll auf den Frühstückstisch oder ins Schlafzimmer gesehen werden. Der Schutz der Betroffenen vor Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts kann durch die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erreicht werden. Durch die Einführung eines Widerspruchsrechts wird aber nicht nur den Rechten des einzelnen Rechnung getragen, es werden auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.“