Claudia Schilling: „Zentrale Anlaufstelle soll Betroffene unterstützen und ihnen eine Stimme geben“
10.03.2020Der Senat hat heute beschlossen, auch in Bremen die Stelle einer oder eines Opferschutzbeauftragten einzurichten. Die oder der neue Landesbeauftragte soll als Anlaufstelle für Opfer und ihre Angehörige in Fällen von Terrorismus, anderen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen (beispielsweise Amoktaten) sowie Geiselnahmen dienen. Die neue Anlaufstelle wird an das Justizressort angegliedert.
Justizsenatorin Claudia Schilling: „Nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz haben erst jüngst die grausamen, rechtsextremistischen Anschläge in Halle und Hanau gezeigt, wie wichtig eine zentrale Anlaufstelle für die Opfer und deren Angehörige ist. Der Rechtsstaat darf nicht bei der Aufklärung der Tat und der anschließenden Strafverfolgung der Täter enden – wir müssen insbesondere auch die Opfer derartiger Taten im Auge behalten, ihnen eine Stimme geben und ihnen vor allem schnell und unbürokratisch helfen.“
Das heute im Senat verabschiedete Opferanlaufstellengesetz (Gesetzesentwurf, siehe PDF-Download (pdf, 52.3 KB)), soll in diesem Sinne sicherstellen, dass Opfer und deren Angehörige im Falle von terroristischen Taten und Ähnlichem umgehend und umfassend informiert sowie hinsichtlich psychosozialer, finanzieller und sonstiger Hilfen beraten und an die entsprechenden Stellen vermittelt werden. Gleichzeitig soll die zentrale Anlaufstelle die einzelnen Beratungs- und Hilfsangebote der staatlichen und freien Träger der Opferhilfe sowie des Opferschutzes im Strafverfahren koordinieren. Zu einer der ersten Aufgaben der neu eingerichteten Funktion wird zudem die Erstellung eines Krisenkonzepts gehören, um sicherzustellen, dass Angehörige und Opfer von Terrorismus, Anschlägen oder Geiselnahmen im Ereignisfall umgehend und koordiniert mit allen relevanten Informationen versorgt und individuell betreut und beraten werden.
„Es ist mehr als an der Zeit, dass wir auf diese Weise auch in Bremen eine zentrale Ansprechstelle schaffen und deren Finanzierung künftig als feste Aufgabe im Etat des Justizressorts sicherstellen“, betont Justizsenatorin Claudia Schilling und ergänzt: „Darüber hinaus soll und wird dem oder der Opferschutzbeauftragten eine weitere wichtige Aufgabe zukommen: Sie oder er soll dauerhaft – also über einzelne Ereignisse hinaus - als Fürsprecherin oder Fürsprecher für die Belange von Opfern fungieren und Ihnen auf diese Weise eine Stimme geben.“
Noch in der Märzsitzung soll das Gesetz der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt und dort behandelt werden. Bereits im April könnte, ein entsprechendes Votum der Bürgerschaft vorausgesetzt, die neue Stelle dann eingerichtet werden.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de