Senat beschließt Konzept für allmähliche Wiederaufnahme des Sportbetriebs
21.04.2020Eine schrittweise Öffnung des Sportbetriebs in Bremen hat der Senat heute (21. April 2020) auf Vorschlag von Sportsenatorin Anja Stahmann beschlossen. Danach soll eine erste Nutzung von Freiluftsportanlagen wieder möglich werden, sofern die allgemeinen Regelungen des Kontakt- und des Versammlungsverbots (§§ 5 und 6 der Corona-Verordnungen) sowie die geltenden Hygiene-Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. „Ein Wiedereinstieg in die Nutzung von Freiluftsportanlagen ist unter diesen Bedingungen grundsätzlich vereinbar mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie“, sagte die Senatorin. Die Ordnungsbehörden bereiten nun die rechtlichen Grundlagen dafür vor, dass noch in dieser Woche wieder sportliche Betätigungen möglich sind, die alleine oder mit gemeinsam mit einer zweiten Person in einer Distanz von 1,5 Meter oder mehr ausgeführt werden. Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, Toiletten mit Händewasch- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Papierhandtücher sollen – wo immer möglich – bereitgestellt werden.
„Alle Beschränkungen des Öffentlichen Lebens dürfen nur so weit gehen, wie sie erforderlich sind, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, sagte die Senatorin. Im Fall von Corona bedeute das, dass die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektion nicht zur Überlastung des Gesundheitssystems mit seinen Möglichkeiten der Intensivmedizin mit Beatmungsgeräten führt. „Mit der allmählichen Öffnung der Sportanlagen gehen wir einen ersten vorsichtigen Schritt“, betonte sie. Das Vorgehen sei in enger Abstimmung mit dem Landessportbund (LSB) erarbeitet und beschlossen worden.
Senatorin Stahmann weiter: „Wenn sich die Öffnung bewährt und Nutzerinne sowie Nutzer der Sportanlagen ihre Verantwortung für sich und andere wahrnehmen, können wir allmählich weitere Schritte wagen.“ Dazu gehöre in einem zweiten Schritt der Trainingsbetrieb in kleinen Gruppen auf Sportplätzen. „Die maximale Gruppengröße haben wir noch nicht festgelegt“, sagte Sportsenatorin Stahmann, „dazu werden wir in enger Absprache mit dem organisierten Sport kommen.“ Maßgeblich sollen dabei die Corona-Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sein. Sie beziehen sich auf Distanzregeln, Körperkontakt, den Vorrang von Freiluftaktivitäten, Hygieneregeln, Nichtöffnung von Vereinsheimen und Umkleiden, das Aussetzen von Fahrgemeinschaften und das Unterlassen von Veranstaltungen sowie der besondere Schutz von Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Dabei seien die sportartspezifischen Vorgaben der DOSB-Fachverbände zu beachten.
„Die Pandemie hat den organisierten Sport im Land Bremen komplett zum Erliegen gebracht“, sagte die Senatorin abschließend. „Die Organisationen, die Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, die vielen Ehrenamtlichen und die Sportlerinnen und Sportler gehen verantwortungsvoll mit der Lage um und beweisen große Geduld.“ Das große Verständnis drohe aber verlorenzugehen, wenn man im Bürgerpark joggen dürfe, aber nicht auf der Sportbahn auf dem Vereinsgelände.
„Wir sehen, wie viele Bremerinnen und Bremen in der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu Sport und Bewegung derzeit sehr verantwortungsbewusst nutzen“, sagte die Senatorin. „Wir sehen aber auch, wie gut besucht der Osterdeich, der Bürgerpark oder das Blockland bei diesen frühlingshaften Wetterlagen sind. Die vielen Sportanlagen des Landes werden hier auch eine Entlastungsfunktion haben. Das ist wichtig.“
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de