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Stadtgemeinde Bremen bietet internetbasierte Kfz-Zulassungen an

13.05.2020

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz in der Bremer Stadtgemeinde können ab sofort weitere Angebote von Kfz-Zulassungsangelegenheiten auch digital erledigen. Bisher konnten bereits die Kfz-Stilllegung sowie die Wiederzulassung für den gleichen Halter bzw. die gleiche Halterin digital abgewickelt werden. Nun sind auch die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung von Fahrzeugen internetbasiert möglich. Damit ist die 3. Stufe des Projekts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erreicht.

Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu gestalten und dadurch Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

Gemeinsam mit dem Senator für Inneres hat der Senator für Finanzen die Zahlungsabwicklung mit der in Bund und anderen Ländern eingesetzten Softwarelösung ePayBL (ePayment Bund/Länder) realisiert. Die Bezahlung kann mit Hilfe des Zahlverfahrens giropay erfolgen. Bei einer Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs kann das Fahrzeug direkt nach Abschluss des Online-Verfahrens in Betrieb genommen werden.

Folgende Mindestvoraussetzungen müssen für eine internetbasierte Abwicklung eines Zulassungsvorgangs erfüllt werden:

  1. Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen einen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).
  2. Das betreffende Fahrzeug muss über Fahrzeugpapiere verfügen, die nach dem 01. Januar 2015 ausgestellt wurden.
  3. Für die Nutzung des Zahlverfahrens giropay wird ein Online-Banking-Girokonto benötigt.

Weitere Informationen, insbesondere welche Anträge internetbasiert gestellt werden können und welche Unterlagen benötigt werden, erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller unter
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Ebenso können Fragen per E-Mail an kfz-zulassungsstelle@buergeramt.bremen.de gerichtet werden.

Die Online-Antragstellung ist über www.stvaportal.bremen.de möglich.

Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen.

Ansprechpartnerinnen für die Medien

Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de

Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail:dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de