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Senatskanzlei

Böhrnsen für Erhalt des Glücksspielstaatsvertrages

10.08.2010

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen spricht sich in der Debatte um einen Glücksspielstaatsvertrag für den Erhalt eines solchen Staatsvertrages und gegen private Konzessionslösungen aus. Das Land Schleswig-Holstein hatte angekündigt, den am 31. Dezember 2011 auslaufenden Staatsvertrag nicht mehr unverändert verlängern zu wollen, auch in Niedersachsen gibt es dazu Debatten. Jens Böhrnsen: „Nur mit einem öffentlich kontrollierten Angebot ist es möglich, die Förderung der Spielsucht einzugrenzen. Wir wollen niemandem den Spaß am Lotto verwehren, aber wir müssen Menschen davor schützen, sich um Kopf und Kragen, um Haus und Hof zu spielen. Deshalb müssen Grenzen gezogen werden.“

Besonders die Zukunft der Sportwetten wird im Zusammenhang mit der Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages diskutiert. Mit einer stärkeren Kommerzialisierung sollen höhere Umsätze und Gewinne für private Anbieter angestrebt werden. Bürgermeister Böhrnsen sieht erhebliche finanzielle Risiken für die Aufgaben im kulturellen, im sozialen, aber auch im sportlichen Bereich, die mit Hilfe der Abgaben aus den Sportwetten bewältigt werden. Jens Böhrnsen: „Wir wollen die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich etwa aus den Sportwetterlösen ergeben, nicht gefährden. Deshalb werde ich mich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Glücksspielmonopols einsetzen.“

In diesem Jahr wird ein Evaluationsbericht vorgelegt, der die Auswirkungen des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrags darstellt und eine international rechtsvergleichende Studie enthalten wird. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da ein Beschluss über die Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages, über den 31. Dezember 2011 hinaus, das Evaluationsergebnis zu berücksichtigen hat.