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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bremer Senat beschließt eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen

09.06.2020

Der weitere Weg zur Öffnung von Kitas und Schulen im Land Bremen wurden heute (9. Juni 2020) vom Senat beschlossen. Die aktuellen Schritte setzen auf den am 12. Mai von der Senatorin für Kinder und Bildung vorgelegten Stufenplan auf. Ziel ist es, ein möglichst breites Betreuungs- und Präsenz-Angebot für alle Kinder zu gestalten – für ihr Recht auf Teilhabe und Bildung und zur Entlastung von Eltern. Zudem wird derzeit bundesweit darüber diskutiert, dass Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren als Überträger des Virus eine untergeordnete Rolle spielen und somit die Abstandsregel vom 1,5 Metern aufgehoben werden kann. Auslöser für die Debatte und die bundesweiten Öffnungsstrategien sind diverse Studien, unter anderem erste Erkenntnisse aus Forschungsergebnissen der Universitätsklinik Heidelberg.

"Uns ist durch viele Gespräche sehr wohl bewusst, dass die Situation vor Ort in Kitas und Schulen schwierig ist und die weiteren Öffnungsschritte einen weiteren erheblichen Kraftakt bedeuten. Wir haben viele Gespräche geführt und es uns mit der Abwägung zwischen Notwendigkeiten in Zeiten der Pandemie und dem Recht der Kinder auf Bildung nicht leicht gemacht. Die Entscheidung, Angebote für alle Kinder in Kitas zu machen und das Präsenzangebot in Grundschulen auszuweiten, ist ein Ergebnis dieser Abwägungen. Wir können nicht die Kneipen und Fitnessstudios öffnen, Feiern und Veranstaltungen zulassen, während Kinder zu Hause sitzen. Wir müssen für Kinder und auch für Eltern Wege in eine gesellschaftliche Normalität finden. Eine vollständige Rückkehr zur Betreuung und dem Unterricht der Vor-Corona-Zeit kann es dabei aber nicht geben. Die Pandemie ist nicht vorbei, aktuelle Schritte finden immer vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens statt. Der Stufenplan bleibt deshalb bestehen. Stufen der Öffnung, die bisher erklommen worden sind, könnten – bei einem veränderten Infektionsgeschehens – auch wieder zurückgenommen werden. Das gehört zur Wahrheit dazu", erklärt Senatorin Dr. Claudia Bogedan.
Zudem nehme sie Ängste und Sorgen von Beschäftigten sehr ernst. Den Wunsch einiger Schul-Kollegien, individuelle Schutz-Maßnahmen zu ergreifen, habe die Behörde aufgenommen. "4.000 FFP2-Masken wurden verteilt, weitere FFP2-Masken sowie Schutzvisiere und Spuckschutze sind für rund 100.000 Euro bestellt", so Bogedan. Für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung lägen solche Maßnahmen in den Händen der Träger als Arbeitgeber. "Die Behörde bietet den Trägern Entlastungsmöglichkeiten durch Personaleinsatz in den jeweiligen Kitas. Wenn es aufgrund der Pandemie zu Engpässen kommt, wird zusätzliches, helfendes Personal für einen begrenzten Zeitraum finanziert. Einige Träger haben bereits Mittel beantragt und Personal aus der Elternschaft oder Studentinnen und Studenten im Blick", erklärt die Senatorin.

Weitere Schritte zur Öffnung

Unter Berücksichtigung des bisherigen Infektionsgeschehens, der Hygieneregeln sowie der jeweiligen Personal- und Raumsituation gelten folgende Regelungen:

Kita
Ab 15. Juni 2020 sollen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege im Land Bremen in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.
Das heißt:

  • In den Kitas soll allen Kindern, die für das laufende Kitajahr angemeldet sind, ein möglichst umfangreiches Betreuungsangebot gemacht werden, mindestens jedoch 20 Stunden in der Woche.
    • Ausgenommen davon sind Kinder, deren Kita-Besuch zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung angeordnet ist sowie Härtefälle (Armut, beengte Wohnsituation).
    • Alle Einrichtungen, die einen höheren Betreuungsumfang als 20 Wochenstunden leisten können, sollen prioritär den Bedarf von Erziehungsberechtigten berücksichtigen, die berufstätig sind. Eine Unterscheidung, ob in einer kritischen oder nicht-kritischen Infrastruktur gearbeitet wird, entfällt.
    • Die Betreuungszeiten, die während der Pandemie bisher für Kinder in der Notbetreuung gegolten haben, sollen nicht verringert werden, es sei denn, es gibt gravierende personelle Engpässe in der entsprechenden Einrichtung.
    • Sollte es zu Einschränkungen des Betreuungsumfangs kommen, sind Eltern möglichst schnell zu informieren, um berufliche Planungssicherheit zu haben.
  • Unter der Voraussetzung ausreichender personeller und räumlicher Ressourcen ist die Gruppengröße nicht mehr begrenzt.
    • Kinder sollen möglichst wieder in ihren "Stammgruppen" betreut werden.
    • Die unterschiedlichen Kindergruppen sollen räumlich getrennt voneinander betreut werden, dies gilt auch für das Außengelände. Von gruppenübergreifenden Angeboten ist abzusehen.
    • Soweit der Dienstbetrieb es zulässt, sollen Fachkräfte in möglichst einer Stammgruppe eingesetzt werden.
    • Offene Gruppenkonzepte dürfen nicht durchgeführt werden. Personal kann zwar im Grundsatz umgesteuert werden, aber dann kontinuierlich. Das heißt: Personal soll nicht hin und her wechseln zwischen den Häusern.
  • Erziehungsberechtigte, die eine Einrichtung betreten, sollen einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Die Hygiene- und Abstandsgebote (vorgelegt am 24. April) bleiben bestehen.
  • Zu Kindern, die auf Wunsch der Eltern oder aus gesundheitlichen Gründen derzeit keine Kita besuchen, sollen Einrichtungen weiterhin den Kontakt aufrechterhalten.

Grundschulen
Die Präsenzangebote in Grundschulen wurden in den vergangenen Wochen (siehe Stufenplan vom 12. Mai 2020, Pressemitteilung Fahrpläne für die Öffnung von Kitas und Schulen) mit dem Ziel weiterentwickelt, ab dem 15. Juni 2020 an allen Grundschulen jeweils die Hälfte der Schüler*innen in wechselnden Schichten in der Schule zu haben. Da die Abstandsregelung für Grundschüler*innen aufgrund der Studienerkenntnisse bundesweit als nicht mehr zwingend erforderlich betrachtet wird, wird das Präsenzangebot ausgebaut.

  • Zum 22.Juni 2020 soll der Präsenzunterricht an Grundschulen in der jeweiligen Klassenstärke für alle Jahrgangsstufen auf jeweils vier Unterrichtsstunden an vier Tagen in der Woche ausgeweitet werden. Dabei sind die jeweilige Personalsituation an den Schulen und selbstverständlich auch das weitere Infektionsgeschehen zu berücksichtigen.
  • Der Unterrichts- und der Betreuungsbetrieb sollen möglichst in getrennten Gruppen und in getrennten Räumen stattfinden.
  • Fachkräfte sollen nach Möglichkeit nur in einer Gruppe eingesetzt werden.
  • Es werden – soweit personell und räumlich möglich – zusätzliche Unterstützungs- und Fördermaßnahmen angeboten.
  • Die Notbetreuung wird auf Betreuung umgestellt: Schüler*innen der Grundschulen, für die vor der Coronakrise eine weitergehende Betreuung/Ganztagsbeschulung vorgesehen war, sollen, wenn es die Personalsituation erlaubt, ein entsprechendes Angebot erhalten, auch am fünften Tag. Gleiches gilt für Härtefälle.
  • Schüler*innen, die selbst zur Risikogruppe zählen oder in deren Familienumfeld sich Personen befinden, die zur Risikogruppe gehören, sind vom Präsenzunterrecht befreit. Die Befreiung muss der Schule gemeldet werden.

Weiterführende Schulen
Im Gegensatz zu Grundschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen kaum zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Grundschulen. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auch an den weiterführenden Schulen auszuweiten. Die Notbetreuung wird bis auf Härtefälle eingestellt.

  • Schüler*innen der 10. Jahrgänge können nach Beendigung der Abschlussprüfungen unter dem Vorbehalt entsprechender personeller und räumlicher Ressourcen an den jeweiligen Schulen freiwillig an bestehenden Unterstützungsangeboten teilnehmen, insbesondere dann, wenn sie auf eine Gymnasialen Oberstufe gehen möchten. Aufgaben sollen in erster Linie zu Hause bearbeitet und in den Präsenzstunden besprochen werden.
  • Weiterhin gilt das Ziel (Stufenplan 20. Mai 2020, Pressemitteilung Fahrpläne für die Öffnung von Kitas und Schulen) unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens sowie der personellen und räumlichen Ressourcen ab dem 15. Juni 2020 an allen Oberschulen und Gymnasien jeweils die Hälfte der Schüler*innen in wechselnden Schichten in der Schule zu haben.

"Ich muss unbedingt noch etwas loswerden. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass unsere Gesellschaft ohne die grandiosen Teams in Kitas und Schulen verloren wäre. Die Fachkräfte vor Ort sind Kümmerer, Betreuende, Lehrende, Planende, Umsetzende, Kreative und Ratgebende. Ohne ihre Kraft, ihre Ideen und ihren Einsatz ginge es nicht. Ein riesiges Dankeschön und meinen allergrößten Respekt dafür", so die Senatorin.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung,
Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de