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Senatskanzlei

Unterstützungsfonds für Vereine und Initiativen geht an den Start

800.000 Euro in Bremen und 200.000 Euro in Bremerhaven sind freigegeben

06.07.2020

Der Bremer Senat hat am 16. Juni 2020 einen Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine, zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen in Bremen und Bremerhaven beschlossen. Mit der Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss stehen seit heute (Montag, 6. Juli 2020) insgesamt eine Millionen Euro zur Unterstützung in der Corona-Krise bereit.

Um die wichtige Funktion gemeinnütziger Vereine und Initiativen vor Ort auch für Zeiten nach der Corona-Krise zu erhalten, wollen der Senat für Bremen und der Magistrat in Bremerhaven Vereine, die auf vorhandene Hilfsprogramme nicht zugreifen können und deren traditionelle Einnahmequellen aufgrund der gegebenen Einschränkungen nicht zur Verfügung stehen, mit einem zusätzlichen Unterstützungsfonds unbürokratisch unterstützen.

Dazu Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Viele Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle. Sie tragen mit ihrem systemrelevanten Engagement maßgeblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land bei. Kulturell und weltanschaulich tätige Gemeinschaften, Selbsthilfevereine, Migrantenorganisationen oder andere gemeinnützige Akteurinnen und Akteure erbringen gerade in der jetzigen Corona-Krise weiterhin lebenswichtige Leistungen für ihre Zielgruppen. Dabei stehen sie selber teilweise vor der großen Herausforderung, in der Krise finanziell zu überleben. Deshalb bin ich froh, dass der Unterstützungsfonds jetzt an den Start gehen kann."

Oberbürgermeister Melf Grantz: "Gerade die Vereine und Initiativen, die für andere da sind und helfen, fallen allzu oft durch das Raster der EU- oder Bundesförderung. Genau für diese kann der Unterstützungsfonds eine große Hilfe sein."

Herausforderungen für die Vereine und Initiativen sind insbesondere der Verlust von Einnahmemöglichkeiten und der Ausfall von Gebühren und Entgelten. Mittelfristig drohen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der sinkenden Haushaltseinkommen ein Mitgliederschwund und das Wegbrechen von Spenden, Mitgliedsbeiträgen oder Sponsoring-Partnern. Gleichzeitig besteht für viele Vereine und Initiativen, die in der Regel nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen und Ressourcen verfügen, vielfach die Notwendigkeit, Formen der Zusammenarbeit aus dem Stand heraus neu zu organisieren und zu digitalisieren.

Antragsverfahren

Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis entsprechender Einnahmeausfälle, fortlaufender Aufwendungen oder zusätzlicher Ausgaben als Folge der Corona-Krise. Gewährt werden grundsätzlich einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu maximal 5.000 Euro pro Antragstellenden. In Ausnahmefällen kann die Höhe des Zuschusses grundsätzlich einmalig nach oben bis zu einem Betrag von 15.000 Euro abweichen.

Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Update November 2020
Der Senat hat im seiner Sitzung am 10. November 2020 beschlossen den Unterstützungsfonds bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Anträge können bis zum 31.12.2021 direkt bei der Senatskanzlei für die Stadt Bremen (Rathaus, Am Markt 21, 28195 Bremen) eingereicht werden. Informationen zum Antragsverfahren sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier www.rathaus.bremen.de/unterstuetzungsfonds.

Anträge von Bremerhavener Einrichtungen können auch bis zum 31.12.2021 direkt beim Magistrat (Amt für kommunale Arbeitsmarkpolitik, Hinrich-Schmalfeld-Str. 42, 27576 Bremerhaven, E-Mail: Peter.Bober@magistrat.bremerhaven.de) gestellt werden. Die Richtlinie und das Antragsformular für Bremerhaven finden sich zudem auf der Homepage der Stadt Bremerhaven bremerhaven.de.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de