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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialbehörde und Pflegekassen schließen Vereinbarung zur Auszahlung der Corona-Prämie

Senatorin Stahmann: "Pflegebonus ist Ausdruck von Anerkennung besonderer Leistung"

10.07.2020

Bis zu 1.500 Euro können Beschäftigte in der stationären und ambulanten Altenpflege mit der Abrechnung für Juli zusätzlich mit ihrem regulären Gehalt bekommen. Ein Verfahren zur Auszahlung des Pflegebonus, an dem der Bund zwei Drittel der Kosten trägt und das Land ein Drittel, hat Bremen jetzt mit den Pflegekassen vereinbart. Das Land hat den Pflegekassen für den ersten von zwei geplanten Auszahlungsterminen rund 3,3 Millionen Euro überwiesen. Der zweite Auszahlungstermin soll im Dezember folgen. Insgesamt rechnet Bremen mit Kosten von rund fünf Millionen Euro für das Land und zehn Millionen für den Bund.

"Das Geld ist als Anerkennung für die besondere Leistung gedacht, die von Pflegekräften angesichts der schwierigen Lage in der Pandemie gefordert und geleistet wird", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Bremen habe die Bundeszahlungen aus eigenen Mitteln aufgestockt und dabei die Höhe im rechtlichen Rahmen voll ausgeschöpft. Die Senatorin weiter: "Dazu hat der Senat sich entschieden, damit die Pflegekräfte den maximalen Bonus bekommen können und die Zahlung nicht von der Leistungsfähigkeit ihres jeweiligen Arbeitgebers abhängt." Grundsätzlich hält die Senatorin aber an der Auffassung fest, "dass eine solche Einmalzahlung einen allgemeinverbindlichen Flächentarif mit angemessenen Einkommen in der Pflege nicht ersetzen kann. Die Beschäftigten in der Pflege haben dauerhaft mehr Anerkennung und bessere Absicherung verdient".

In den Genuss der Einmalzahlung in voller Höhe kommen nach Bundesrecht (§ 150a SGB XI) Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte, die zwischen 1. März und 31. Oktober mindestens drei Monate lang ambulant oder stationär unmittelbar in der Pflege- und Betreuungsarbeit am Menschen tätig waren. Wer die Voraussetzung schon jetzt erfüllt, bekommt die Prämie zum ersten Auszahlungstermin, wer die drei Monate erst im Oktober erfüllt hat, soll die Prämie zum zweiten Auszahlungstermin mit der Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Teilzeitkräfte bekommen die Prämie anteilig, Auszubildende bekommen generell 900 Euro. Auch andere Berufsgruppen in Pflegeinrichtungen haben Anspruch auf eine Zahlung, allerdings in verminderter Höhe. Dazu zählen etwa Hausmeister, Küchen- oder Reinigungskräfte. 150 Euro gibt es für Kräfte, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres in den Einrichtungen tätig sind.

"Den Bonus beantragt der Arbeitgeber", sagte Senatorin Stahmann, "die Beschäftigten müssen sich darum nicht selber kümmern." Für den ersten Auszahlungstermin solle das Geld dann Mitte des Monats beim Arbeitgeber eingehen und mit dem August-Gehalt an die Beschäftigten ausgezahlt werden. „Für die Auszahlung hat Bremen eine Vereinbarung mit vier Pflegekassen getroffen“, sagte die Senatorin. "Das ist eine hervorragende und unkomplizierte Kooperation, für die ich sehr dankbar bin." Bei den Kassen handelt es sich um die AOK Bremen/Bremerhaven, Handelskrankenkasse, BKK24 sowie die IKK gesund plus.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de