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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 9. Oktober

08.10.2020

Am morgigen Freitag, 9. Oktober 2020, findet die 994. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.
Beginnen wird die Sitzung mit der Wahl eines neuen Präsidenten für das kommende Geschäftsjahr: Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, soll am 1. November 2020 den brandenburgischen Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke ablösen. Danach berät die Länderkammer abschließend über mehrere Gesetzesentwürfe, die aus dem Bundestag übermittelt wurden, wie z.B. zur Förderung der Elektromobilität durch Steuerbefreiung und Erleichterungen beim Einbau privater Ladesäulen oder zur finanziellen Unterstützung der Kliniken im Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Außerdem befasst sich der Bundesrat mit Bundestagsbeschlüssen zur Eindämmung missbräuchlichen Abmahnwesens, zu Fristverlängerung für Musterklagen von Kapitalanlegern, Rücknahmesystemen für Alt-Batterien und zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie.

Stellung nehmen kann der Bundesrat zu einem Dutzend Entwürfen aus dem Bundeskabinett. Darunter sind Gesetzentwürfe zur digitalen Rentenübersicht, zur Erhöhung der Hartz-IV-Sätze, zum Jahressteuergesetz, zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und der Änderung des Aufenthaltsgesetzes.

Aus den Ländern stehen knapp 20 Initiativen auf der Agenda. Abstimmen wird der Bundesrat z.B. über eine Ausweitung des Kinderkrankengelds, Vorschläge zum besseren Informationsaustausch der Behörden im Interesse des Kindeswohls, zur schärferen Reglementierung von Tierversuchen, zum Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten und zum Arbeitsschutz auf Baustellen.

Bei folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller beziehungsweise ist der Initiative beigetreten (in Reihenfolge der Tagesordnung):

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (TOP 16a)

Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen möchten mit ihrer Verordnungsinitiative erreichen, dass die sogenannte Westbalkanregelung entfristet wird. Damit soll den Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Die Initiative wird in Verbindung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung (TOP 16b) beraten.

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Förderung der beruflichen
Weiterbildung bei "Transferkurzarbeitergeld" (TOP 18)

Bremen und Thüringen stellen in diesem Antrag fest, dass die geltende Regelung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld nach § 111a Abs. 2 Nr. 1 SGB III zu unerwünschten Einschränkungen führt. Die geltende Regelung führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bezugsdauer von Transferkurzarbeitergeld weniger als sechs Monate umfasst, grundsätzlich von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgeschlossen sind, die länger als ein Jahr dauern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehende Gesetzesgrundlage nach der die Maßnahme spätestens drei Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens sechs Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnen muss zu ändern. Die neue Regelung soll berücksichtigen, dass der Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld häufig kürzer als 12 Monate ausfällt und zu jedem Zeitpunkt des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld die Möglichkeit eröffnen, die Teilnahme an einer länger als zwölf Monate dauernden Maßnahme der beruflichen Weiterbildung zu fördern.

Entschließung des Bundesrates für eine Klärung der Kostenübernahme für
Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte
Menschen (TOP 43)

In dem Bremer Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen herbeizuführen und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V bzw. des SGB IX vorzunehmen. Bremen vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung der Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes aus SGB V-Leistungen erfolgt – unabhängig davon, wer im Einzelfall die Assistenz leistet (Pflegepersonal aus dem Krankenhaus, Unterstützungsbegleitung aus der Besonderen Wohnform, Angehörige oder andere Formen). Dabei sollte unbeachtet bleiben, ob es sich um pflegerische Assistenzleistungen oder sonstige behinderungsbedingte Assistenzleistungen handelt. Parallel zur Klärung der finanziellen Zuständigkeit ist die Schulung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern auszubauen, damit sie den Umgang mit geistig behinderten, demenziell erkrankten, suchtkranken sowie psychisch erkrankten Menschen besser kennenlernen. Senatorin Anja Stahmann wird zum dem TOP eine Rede zu Protokoll geben.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/994/tagesordnung

Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de