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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Genossenschaftsförderprogramm für Bremen

27.10.2020

Bremen wächst: Etwa 580.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden für das Jahr 2030 in Bremen erwartet. Ziel des Senats ist es, diese Menschen mit attraktivem, bezahlbarem und passendem Wohnraum zu versorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Senat speziell auch auf die Förderung von Baugenossenschaften. Ein entsprechendes Programm hat der Senat heute (27.10.2020) beschlossen.

Das Ziel des Genossenschaftsförderprogramms ist es, sowohl die Neugründung von Genossenschaften mit einer Anschubfinanzierung zu unterstützen, als auch die Herstellung bezahlbaren Wohnraums für alle Haushaltseinkommen zu fördern. Die Förderung richtet sich an eingetragene Genossenschaften (e.G.), die frühestens 2016 gegründet wurden, und solche, die sich in Gründung befinden. Die Förderung pro Wohneinheit kann dabei bis zu 40.000 Euro betragen. Im Gegenzug müssen sich die Genossenschaften verpflichten, mindestens 30 Prozent der Wohnungen im sozial geförderten Bereich bis 6,80 Euro Miete pro Quadratmeter und 30 Prozent im mittleren Preissegment bis maximal 9 Euro pro Quadratmeter zu erreichen. Weitere Förderbedingungen sind eine energieeffiziente Bauweise im KfW 40 Effizienzhausstandard zur Unterstützung der Klimaschutzziele und die Ermöglichung von Dienstleistung oder Gewerbe im Erdgeschoss zur nachhaltigen Quartiersentwicklung. Geprüft und ausgeschüttet werden die Mittel durch die Bremer Aufbau-Bank. Insgesamt stellt der Senat für 2021 2,7 Millionen Euro dafür zur Verfügung.

Dazu Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer: "Baugenossenschaften tragen in der Quartiersentwicklung einen belebenden und sozialen Anteil bei. Darum war es mir wichtig, dieses Genossenschaftsförderprogramm im Rahmen des aktuell beschlossenen Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030 in aktive Wohnungspolitik umzusetzen." Dabei berücksichtige das neue Genossenschaftsförderprogramm, so Schaefer weiter, als einem Kernelement insbesondere die Förderung bezahlbaren Wohnens. Weitere zentrale Förderbedingungen zur Energieeinsparung und der Erdgeschossnutzung sind ebenfalls als Elemente der übergeordneten Zielsetzungen Klimaschutz und Quartiersentwicklung enthalten.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de