Umstellung auch am Landesarbeitsgericht vollzogen
09.11.2020Als bundesweit erstes Gericht hatte das Bremer Verwaltungsgericht bereits im Herbst 2019 vollständig auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt, Ende 2019 folgte das Oberverwaltungsgericht und seit dem Sommer 2020 arbeitet auch das Arbeitsgericht „voll elektronisch“ mit der E-Akte. Seit heute (Montg, 9. November) steht nun der nächste Startschuss an: Ab sofort ist auch im Landesarbeitsgerichts die Zeit der Papierakte vorbei – somit arbeitet ab sofort die komplette Arbeitsgerichtsbarkeit Bremens mit der elektronischen Gerichtsakte.
Dazu Senatorin Claudia Schilling: „Bremen ist damit auf einem sehr guten Weg, um das bundesweit verbindliche Ziel, alle Gerichte bis Anfang 2026 auf die E-Akte umzustellen, zu erreichen.“ Dabei zahle sich aus, dass sich das Land Bremen schon frühzeitig mit dem Thema beschäftigt habe. Schilling: „Auch Digitalisierung ist ein ‚Learning-by-doing-Prozess‘. Viele Herausforderungen werden erst bei der tatsächlichen Umsetzung klar. Die Erfahrungen, die wir dabei frühzeitig machen konnten zahlen sich jetzt bei der schrittweisen Einführung der E-Akte an weiteren Gerichten aus.“
Genau dieser Prozess wird nun fortgesetzt: Nach der heute vollzogenen Umstellung des Landesarbeitsgerichts soll die E-Akte im ersten Halbjahr 2021 auch am Sozialgereicht und ab Herbst 2021 am Finanzgericht eingeführt werden. Parallel dazu wird auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der schrittweisen Umstellung begonnen – zunächst.in der ersten Jahreshälfte 2021 mit der Einführung der E-Akte an drei Kammern des Landgerichts. Die Vorbereitungen dafür haben gerade begonnen.
„Die sukzessive Umstellung verlangt nicht nur den Gerichten und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einiges an Umstellung ab. Auch die IT-Stelle der Justiz, die letztlich für die Umsetzung verantwortlich zeichnet, ist dabei gefordert. Alle Beteiligten begleiten diesen Prozess bisher mit großem Engagement – das ist keine Selbstverständlichkeit. Aber ich bin mir sicher: Dieses Engagement wird sich auszahlen: Die Umstellung auf die E-Akte wird ein effizienteres und auch paralleles Arbeiten an Akten ermöglichen, Geschäftsabläufe beschleunigen und vereinfachen und ist letztlich sowohl für die Gerichte als auch für die Rechtsuchenden ein Gewinn“, so Schilling abschließend.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de