Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Corona-Pandemie: Justiz und Rechtsstaat bleiben handlungsfähig

13.11.2020

Wie für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens ist die Corona-Pandemie auch für die Justiz eine Herausforderung. Dabei muss der Rechtsstaat gerade in der Krise handlungsfähig bleiben. Dies gilt beispielsweise nicht nur für die Bearbeitung von Haftsachen, schweren Gewaltdelikten oder die Inobhutnahme von Kindern in Fällen von häuslicher Gewalt, sondern gerade auch dort, wo Maßnahmen des Infektionsschutzes auf grundrechtliche Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger treffen.

"Mit der Schließung ganzer Dienstleistungsbranchen, dem Verbot von Veranstaltungen, Reisebeschränkungen oder einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit hat die Politik weitreichende Entscheidungen getroffen, um den Gefahren der Corona-Pandemie zu begegnen. Gerade in der Krise müssen unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch darauf vertrauen können, dass derartige Entscheidungen zeitnah und unabhängig überprüft werden und nicht das Motto ‚Not kennt kein Gebot` gilt", so Justizsenatorin Claudia Schilling.

"Davon, dass sich die dritte Gewalt, also die Judikative in irgendeiner Form in der Corona-Pandemie verabschiedet hätte, kann dabei keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Vielzahl von Entscheidungen und Verfahren mit Corona-Bezug, die beispielsweise in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der Pandemie zusätzlich bearbeitet werden, macht deutlich: Trotz der gegenwärtigen Situation bleibt gesichert, dass auch Corona-bedingte Einschränkungen rechtsstaatlich überprüft werden. Ich kann mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dies in diesen Zeiten bei Gericht und in der Staatsanwaltschaft mit großem Engagement sicherstellen, nur herzlich bedanken", so die Justizsenatorin.

Sie erinnert dabei an die Grundlage unseres Rechtsstaates: "Man mag mit manchen Entscheidungen nicht zufrieden sein – das steht jedem frei. Aber die Unabhängigkeit unserer Gerichte ist eine feste Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung – und zwar auch und gerade in Zeiten wie diesen. Der Rechtsstaat darf nicht unter Corona-Vorbehalt stehen! Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Entscheidungen unserer Gerichte durch die Exekutive umgesetzt werden und eingeschritten wird, wenn gerichtliche Vorgaben nicht eingehalten werden."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de