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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Affenversuche: Gesundheitsbehörde legt Begründung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vor

17.09.2010

Die Bremer Gesundheitsbehörde hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht Bremen fristgerecht die schriftliche Begründung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.05.2010 eingereicht. Im Kern richtet sich die Berufung gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Rechtsstreit sei noch nicht entscheidungsreif und müsse zur weiteren Sachaufklärung an die Behörde zurückverwiesen werden. Das Gesundheitsressort ist demgegenüber der Auffassung, das Verwaltungsgericht hätte in der Sache entscheiden und den Antrag von Prof. Kreiter genehmigen oder ablehnen müssen. Stattdessen hatte das Gericht in seinem Urteil von der Gesundheitsbehörde verlangt, über den Antrag neu zu entscheiden. Nach wie vor ist das Ressort der Auffassung, dass die Klage von Prof. Kreiter gegen den Ablehnungsbescheid abzuweisen ist.

Zudem greift das Ressort in seiner Berufung die Ansicht des Gerichts an, die „Sozialmoral der Bevölkerung“ (wie sie sich u.a. in dem Bürgerschaftsbeschluss zum Ausstieg aus den Affenversuchen ausdrückt) dürfe nicht als Maßstab für die Auslegung tierschutzrechtlicher Vorschriften und damit auch nicht für die Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit der Versuche berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgericht vernachlässige hierbei, dass die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz auch die Auslegung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verändert habe.

Abschließend wendet sich die Gesundheitsbehörde gegen die Ansicht des Gerichts, sie habe die Gewichtung der Grundlagenforschung nicht nach ihrem konkreten Nutzen für die Menschheit beurteilen dürfen. Das Verwaltungsgericht ist demgegenüber der Auffassung, der Grundlagenforschung komme per se ein Wert zu, der – anders als bei der angewandten Forschung – von einem konkreten Nutzen für die Menschheit unabhängig sei.