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Barrierefreie Medien: Anhörung für Barrierefreiheit im Medienstaatsvertrag gestartet

01.12.2020

Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser löst den Rundfunkstaatsvertrag ab, regelt die Medienordnung in Deutschland neu und setzt Vorgaben der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 14. November 2018 (AVMD-Richtlinie) um. Im Zuge dieser Novellierung wurden auch Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien geschaffen.

"Die Barrierefreiheit von Medien ist ein wichtiger Baustein, um Menschen mit Behinderungen Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen. Bereits bei Verabschiedung des Medienstaatsvertrages im Dezember 2019 haben die Länder daher in einer gemeinsamen Protokollerklärung festgehalten, die Regelungen zur Barrierefreiheit zeitnah weiterzuentwickeln", sagte die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab.

Dr. Olaf Joachim, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund: "Bei der Entwicklung der Regelungen ist uns der enge Austausch mit den Betroffenen sehr wichtig. Unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen wurden daher frühzeitig Behindertenverbände und Medienanbieter eingebunden. Die daraus entstandenen Regeln werden nun zur öffentlichen Anhörung gestellt."

Bis zum 8. Januar 2021 können Stellungnahmen, Kommentare und Anregungen zu den Texten über die Website www.rundfunkkommission.rlp.de abgegeben werden.

Ansprechpartner
Timo Utermark
Senatskanzlei
Tel.: 0421 361 10166
E-Mail: timo.utermark@sk.bremen.de