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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung – Sozialsenatorin bietet Informationsveranstaltungen

04.01.2021

Ein Informationsprogramm für Bremerinnen oder Bremer, die eine rechtliche Betreuung für eine Person übernommen haben sowie für Vorsorgebevollmächtigte bietet die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport ab Februar 2021 an. Die Veranstaltungsreihe befasst sich unter anderem mit Fragen der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsvorsorge und Patientenverfügung, mit der unterstützenden Entscheidungsfindung für Menschen mit Demenz, Angststörungen und Depressionen sowie mit haftungsrechtlichen Fragen.

"Mit der Betreuung und mit dem Ausüben der Vollmacht stellen sich manchmal komplizierte rechtliche Fragen", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Als Referentinnen und Referenten stehen daher unter anderem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer, Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Behördenmitarbeiter und Behördenmitarbeiterinnen sowie Pflegefachkräfte zur Verfügung.

"Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten sichern Menschen für den Fall ab, dass sie die zentralen Fragen ihres Lebens nicht mehr selbst entscheiden können", führte Senatorin Stahmann aus. Von Bedeutung seien dabei in erster Linie die gesundheitlichen und die wirtschaftlichen Belange einer Person. "Wir haben es in diesem Bereich also mit den privatesten Lebensbereichen zu tun. Man übernimmt eine große Verantwortung, indem man einer nahestehenden Person das gute Gefühl gibt, dass diese persönlichsten Belange in guten Händen sind oder dass die Interessen eines hilflosen Menschen gegenüber Dritten angemessen vertreten sind."

Eine rechtliche Betreuung setzt das Gericht ein. Die rechtliche Betreuung können Verwandte wahrnehmen, aber auch unbescholtene Dritte. Sie findet unter Aufsicht des Gerichts statt. Mit der Vorsorgevollmacht überträgt eine voll geschäftsfähige erwachsene Person ihre Rechte eigenständig an eine andere Person. Im Unterschied zur rechtlichen Betreuung steht der Vorsorgebevollmächtigte nicht unter Aufsicht des Gerichts, es handelt sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beiden Personen. Der wesentliche Unterschied in der konkreten Arbeit sind die Darlegungspflichten gegenüber dem Gericht, die übrigen Belange unterscheiden sich nicht.

Die Veranstaltungen sollen je nach Infektionslage als Präsenz-Veranstaltungen im Kwadrat, Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, oder als Video-Veranstaltungen stattfinden.

Die Fortbildungsreihe wird getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten, in der Betreuungsvereine, Betreuungsgerichte und das Amt für Soziale Dienste vertreten sind.

Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei, die Anmeldung nimmt die Werkstatt Bremen entgegen unter Telefon: (0421) 361-15528, E-Mail: britta.schlipf@werkstatt.bremen.de
Zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung wird eine Anmeldebestätigung
verschickt. Das Programm gibt es hier: www.soziales.bremen.de/betreuung

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de
Im Web: www.soziales.bremen.de/