Senat folgt Vorschlag von Sportsenatorin Anja Stahmann
09.02.2021Medizinisch verordneter Sport soll künftig auch in Gruppen wieder möglich werden. Eine entsprechende Änderung der 23. Corona-Verordnung hat der Senat heute (9. Februar 2021) auf Vorschlag von Sozial- und Sportsenatorin Anja Stahmann beschlossen. Danach kann unter Beachtung der üblichen Hygiene-Vorgaben und der Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Personen Reha-Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten festgehalten werden. Bislang ist Rehabilitations-Sport mit dem Freizeitsport gleichgestellt und damit auf Individualsport mit maximal zwei Personen beschränkt.
"Reha-Sport spielt eine große Rolle für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit von vielen Bremerinnen und Bremern", sagte Senatorin Stahmann. "Der Senat musste zwei hohe Gesundheitsgüter gegeneinander abwägen: Den Infektionsschutz auf der einen Seite und die möglichen gesundheitlichen Folgen durch ausbleibende Bewegungsangebote auf der anderen." Reha-Sport werde in der Regel im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation auf Kosten der Krankenkassen ärztlich verordnet und diene der Nachsorge zur Wiedereingliederung ins Alltags-und Berufsleben. Er könne in Anspruch genommen werden von Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung, etwa bei Rheuma, Osteoporose, behandlungsbedürftigen Rückenproblemen oder auch Krebs. "Reha-Sport ist also kein Sahnehäubchen", sagte die Senatorin, "er ist für die Lebensqualität und Gesunderhaltung der Menschen essenziell.“"
Die neue Regelung wird noch in dieser Woche der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt und soll am kommenden Montag, den 15. Februar 2021, in Kraft treten.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de