Die Befristung von Arbeitsverträgen und die unsichere Zukunftsperspektive haben in der BAgIS (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) immer wieder zu einem hohen Personalwechsel geführt. Hier zeichnet sich nun deutlich eine Lösung ab.
Der Senat hat gestern (28. September 2010) beschlossen, dass Arbeitsverträge, die in den nächsten Monaten auslaufen, bei Eignung der Personen entfristet werden können. Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter/innen, die beim Amt für Soziale Dienste beschäftigt sind als auch für jene, deren Arbeitgeber die Bundesagentur für Arbeit ist. Letztere können ebenfalls unbefristet von der Kommune übernommen werden. Jede Entfristung muss natürlich individuell geprüft werden.
Mit der Umwandlung der BAgIS zur „Gemeinsamen Einrichtung“, die derzeit vorbereitet wird, gehen auch strukturelle Veränderungen einher. Zwar werden die Beschäftigten nach wie vor entweder bei der Kommune oder bei der Agentur für Arbeit angestellt sein, die Geschäftsführung soll aber weitreichendere Möglichkeiten der Personalführung bekommen. Zudem sollen die Leistungs- und Integrationsteams noch besser zusammenarbeiten.
Der Aufbau einer neuen „Gemeinsamen Einrichtung“ ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 20. Dezember 2007 die praktizierte Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften (in Bremen: BAgIS) für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach langen Diskussionen wurde schließlich eine Änderung des Grundgesetzes verabschiedet, die es ermöglicht, dass die Kommunen und die Agentur für Arbeit langzeitarbeitslose Menschen weiterhin gemeinschaftlich betreuen.