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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialbehörde legt Handreichung zur Gewaltprävention in der Pflege vor

Senatorin Stahmann: "Überlastungen frühzeitig erkennen und Schulungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten anbieten"

26.03.2021

Eine Handreichung zur Gewaltprävention in der Pflege legt die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) jetzt vor. Sie soll Einrichtungen dabei unterstützen, frühzeitig einen Rahmen zur Vermeidung von struktureller und personeller Gewalt zu entwickeln. "Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter," sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann, in deren Behörde die WBA angesiedelt ist. "Wichtig ist, sich der Risiken bewusst zu sein und die Ursachen zu kennen. Dann können die Einrichtungen systematisch gegensteuern."

Die Bedingungen in der Pflege seien oft nicht einfach, sagte die Senatorin, "die Arbeitszeit ist verdichtet, die Erwartungen sind hoch, und auch von Bewohnerinnen und Bewohnern kann Gewalt ausgehen". Dennoch seien strukturelle oder personelle Gewalt durch Pflegende nicht unabwendbar. Die nun von der WBA vorgelegte Handreichung formuliert die Anforderungen, die ein Gewaltpräventionskonzept in den Einrichtungen erfüllen muss. "Wir wollen für das Thema Gewalt sensibilisieren und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag geben," sagte Senatorin Stahmann. Organisatorischen Abläufe müssten den Bedürfnissen der Pflegenden Rechnung tragen, Überlastungen frühzeitig erkannt werden und ein Raum existieren, in dem Gefühle offen kommuniziert werden können.

"Oft wird Gewalt in den Einrichtungen gar nicht als solche wahrgenommen," sagte die Senatorin weiter. Das gelte besonders für strukturelle oder kulturelle Gewalt. Dazu gehöre zum Beispiel eine mangelhafte Diagnostik, mangelhafte Qualifizierung des Personals oder ein unzureichender Personalschlüssel. Formen struktureller Gewalt seien vielfältig: Wird das Inkontinenzmaterial zu selten gewechselt, zu spät auf die Klingel reagiert, stehen die Mahlzeiten nur in sehr engen Zeitfenstern zur Verfügung oder werden kulturelle Essgewohnheiten missachtet – "all das sind Formen von Gewalt, denen eine Pflegeeinrichtung begegnen kann und muss," sagte Senatorin Stahmann.

Offenkundiger seien die Formen der unmittelbaren Gewalt zwischen Personen. Dazu gehören nicht nur Drohungen oder Schläge, sondern auch bloßstellende oder beschämende Behandlung, Zwangsmedikation, das Verweigern schmerzlinder oder anderer Medikamente, Vernachlässigung, demütigende Behandlung, oder Symptome von Schmerz und Krankheit nicht ernst zu nehmen.

"Ein Gewaltpräventionskonzept muss zunächst die Ursachen bewusst machen," betonte die Senatorin. Das können sein: Überlastung, Vorurteile, fehlende Empathie oder Fachlichkeit, das Fehlen sozialer Kontrolle, starre, normierte Arbeitsabläufe, eine mangelhafte Führungs- oder Kommunikationskultur, unzureichende Personalplanung, ein schlechtes Betriebsklima oder ein eingeschränktes Menschenbild etwa gegenüber Menschen aus anderen Kulturen.

Pflegeeinrichtungen sollten daher mit regelmäßigen Fortbildungen zum Thema Gewalt sensibilisieren und eine feste Ansprechperson zur Gewaltprävention benennen. Wichtige Maßnahmen der Gewaltprävention seien zudem ein betriebliches Gesundheitsmanagement, eine ausreichende Schichtbesetzung mit Fachpersonal, die Vermeidung einer hohen Fluktuation durch gute Personalbindung sowie die Vernetzung mit den Angeboten im Stadtteil, etwa mit Arbeitskreisen und Verbänden.

Wenn es zu gewalttätigen Übergriffen kommt, müssen die Vorkommnisse dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden. Dabei seien mindestens die Wohn- und Betreuungsaufsicht – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch die Polizei oder ein Arzt einzuschalten.

"Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt fußt auf unserer Verfassung, nach der die menschliche Würde unantastbar ist," sagte Senatorin Stahmann. "In keinem Lebensabschnitt ist der Mensch angewiesen auf so umfassende Unterstützung wie in der Pflegeeinrichtung. Die Gewaltprävention muss daher einen hohen Stellenwert haben."

Das Konzept "Anforderungen an ein Gewaltpräventionskonzept" können Sie hier herunterladen: www.soziales.bremen.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de