Senat beschließt Haushalts-Eckwerte 2022/2023
30.03.2021Die Corona-Auswirkungen haben auch in den kommenden beiden Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Bremer Haushalt. Angesichts massiver Einbrüche bei den Steuereinnahmen und gleichzeitiger pandemiebedingter zusätzlicher Ausgaben hat der Senat heute (30. März 2021) im Rahmen seines Eckwertebeschlusses der Bürgerschaft vorgeschlagen, die Ausnahmeregel der Schuldenbremse wegen der außergewöhnlichen Notsituation auch 2022 und 2023 in Anspruch zu nehmen. Insgesamt liegen die Ausgaben des Landes (ohne den Bremen-Fonds) bei rund 5,1 Milliarden Euro pro Jahr, die der Stadt bei 3,2 Milliarden Euro - und damit leicht über den Werten des vorigen Doppelhaushaltes.
Finanzsenator Dietmar Strehl betont: "Wir werden den Bremen-Fonds (insgesamt 1,2 Milliarden Euro) fortschreiben und zusätzlich Steuerausfälle von jährlich rund 300 Millionen Euro kreditfinanzieren. Dadurch können wir die Corona-Folgen abmildern und die Widerstandskraft von Wirtschaft und Gesellschaft stärken. Wir können und wollen nicht gegen die Krise ansparen. Nicht zu handeln hätte weitaus schlimmere Folgen. Klar ist aber auch: Diese Kredite belasten künftige Haushalte und müssen ab 2024 schrittweise getilgt werden. Deshalb sind den Wünschen aller Ressorts Grenzen gesetzt – so gut und wichtig einzelne Projekte auch sind."
Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte erklärt: "Die rot-grün-rote Landesregierung ist angetreten für ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und ökologisch nachhaltiges Bremen. Die Corona-Pandemie hat die finanziellen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtert. Trotzdem ist es dem Senat gelungen, einen Rahmen für den Haushalt vorzulegen, innerhalb dessen die gemeinsamen politischen Ziele fortgeführt werden können. Allerdings mit deutlich kleineren Schritten als geplant. Aber wir können die Rahmenbedingungen nicht ignorieren. Wir werden deshalb auch künftig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, bevor wir ihn ausgeben."
Zentrale Haushaltseckdaten (Land- und Stadtdaten können nicht addiert werden, da sonst Doppelbuchungen entstünden):
Steigende Tilgungsverpflichtungen ab 2024
Bremen ist bereits jetzt verpflichtet, jährlich 80 Millionen Euro zu tilgen (gemäß der Sanierungshilfenvereinbarung, wonach Bremen 400 Millionen Euro per anno vom Bund erhält). Hinzu kommen ab 2024 die jährlichen Raten zur Tilgung der für den Bremen-Fonds und den Ausgleich der pandemiebedingten Steuerausfälle aufgenommenen Kredite. Macht zusammen weitere 69 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die jährliche Tilgungsverpflichtung ab 2024 149 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Personalkosten trägt die Anstalt für Versorgungsvorsorge (AVV) bei. In 2020/2021 sind es 35 Millionen Euro, die 2022/2023 auf jährlich 70 Millionen Euro erhöht werden. Bleibt es bei dieser Höhe in den Folgejahren, wird aus dem AVV ab 2028 kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Die Summe von 70 Millionen Euro muss dann anderweitig erbracht werden.
Finanzsenator Strehl betont: "Das sind dicke Brocken, die künftig gestemmt werden müssen. Der Senat steht vor der Aufgabe, jetzt Maßnahmen einzuleiten, die in den Folgejahren die Haushaltsgestaltung erleichtern. Einen wichtigen Beitrag liefert dazu die Digitalisierung der Verwaltung. Sie soll weiter beschleunigt werden, um den Bürgerservice zu verbessern und strukturell die Kosten zu senken sowie ein effektiveres Arbeiten der Verwaltung zu erreichen. Deshalb werden wir unser Engagement weiter intensivieren."
Das weitere Verfahren
Die Ressorts müssen jetzt eigene Haushaltsvorentwürfe im Rahmen ihrer jeweiligen Eckwerte erstellen. Diese werden dann in den Deputationen und Ausschüssen beraten. Danach erfolgt die erneute Befassung im Senat. Der dann beschlossene Haushaltsentwurf wird an die Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung weitergeleitet. Das letzte Wort hat das Parlament.
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