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Bundesinnenministerium erteilt Zustimmung: Bremen darf bis zu 100 Familienangehörige syrischer Flüchtlinge über ein Landesaufnahmeprogramm aufnehmen

Erlass gilt ab dem 12. April 2021

07.04.2021

Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Bremen sollen Familienangehörige nachholen können, auch wenn sie wirtschaftlich nur in der Lage sind, für deren Lebensunterhalt aufzukommen, nicht aber für die Kosten der Gesundheitsversorgung. Eine entsprechende Landesaufnahmeanordnung hatte der Senat bereits im November 2020 auf Vorschlag von Innensenator Ulrich Mäurer und Sozialsenatorin Anja Stahmann beschlossen. Um den Senatsbeschluss umzusetzen, fehlte allerdings noch das erforderliche Einvernehmen des Bundesinnenministers. Das Einvernehmen ist Ende März 2021 erteilt worden, sodass die Bremer Innenbehörde in Abstimmung mit der Sozialbehörde einen entsprechenden Erlass an die Migrationsämter in Bremen und Bremerhaven herausgegeben hat, der am Montag (12. April 2021) in Kraft treten wird. Die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung wird im gesetzlichen Umfang die Freie Hansestadt Bremen übernehmen.

"Eine Aufnahmeanordnung kann ihren humanitären Charakter nur entfalten, wenn diese unkalkulierbaren Kosten übernommen werden", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Übrigen müssten die in Bremen lebenden Antragstellerinnen und Antragsteller nachvollziehbar darlegen, dass sie die Lebenshaltungskosten für ihre Angehörigen über einen Zeitraum von fünf Jahren tragen könnten. Insgesamt räumt der Senat mit der nun erfolgten Zustimmung des Bundesministeriums des Innern 100 Familienangehörigen die Möglichkeit zum Nachzug ein. Das Aufnahmeprogramm richtet sich an nahe Familienangehörige, die nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach dem Aufenthaltsgesetz einreisen können: "Das Gesetz beschränkt den Familiennachzug grundsätzlich auf die Kernfamilie, also auf Eltern von hier lebenden minderjährigen Kindern und minderjährige Kinder hier lebender Personen", betonte die Senatorin weiter. "Es gibt darüber hinaus aber Konstellationen, in denen nach Auffassung des Senats weitere Einreisen aus humanitären Gründen gestattet werden sollten."

Einreisen können danach Angehörige von unbegleiteten Minderjährigen oder von Personen, die als unbegleitete Minderjährige eingereist, aber noch keine 27 Jahre alt sind, und zwar:

  • deren Eltern, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes einreisen können.
  • In dem Fall, dass die Eltern nicht mehr leben: ein verheirateter Bruder oder eine verheiratete Schwester sowie deren Ehepartner und deren minderjährige Kinder. Dabei ist zu beachten: Auch minderjährige Kinder, die nicht nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes einreisen können, werden in der Aufnahmeanordnung berücksichtigt.
  • ledige Geschwister bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und deren minderjährige Kinder.
  • In Bremen lebende Erwachsene können auf Grundlage der neuen Aufnahmeanordnung ihre volljährigen Kinder nachholen, sofern diese noch keine 27 Jahre alt und unverheiratet sind, sowie deren minderjährige Kinder.

"Das Aufnahmeverfahren wird sich an der bewährten Praxis der Jahre 2013 bis 2015 orientieren", betont Senator Mäurer. Die im Land Bremen lebenden Verwandten müssen den Antrag beim Migrationsamt Bremen oder dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven stellen und den verwandtschaftlichen Bezug sowie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit beziehungsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit einer dritten Person nachweisen ("Verpflichtungserklärung"). Auf Grundlage einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde kann die Auslandvertretung der Bundesrepublik dann im jeweiligen Aufenthaltsland die erforderlichen Identitäts- und Sicherheitsprüfungen durchführen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes gegebenenfalls verlängert.

Innensenator Mäurer: "Ich bin froh, dass wir den geplanten Erlass nun umsetzen können, denn die humanitäre Notlage in Syrien und den Flüchtlingslagern in den Anrainerstaaten hält unvermindert an. Mit Hilfe des Programms können wir im Land Bremen zumindest einigen weiteren schutzbedürftigen Menschen endlich eine Lebensperspektive in Sicherheit und Frieden bieten und ihren Angehörigen zugleich die permanenten Sorgen um ihre Verwandten nehmen."

"Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit", betont Sozialsenatorin Stahmann. "Ich bin mir sicher, die Betroffenen werden nach und nach diese Möglichkeit nutzen und auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen."

Bereits in den Jahren 2013 bis 2015 haben Bund und Länder mehrere Aufnahmeaktionen veranlasst. Bislang wurden aufgrund solcher Aufnahmeprogramme bundesweit circa 25.000 Visa erteilt. Der Anteil Bremens liegt mit 315 Visa bei 1,26 Prozent. Das liegt deutlich über dem Anteil von 0,96 Prozent, die nach dem Königsteiner Schlüssel der Bremer Anteil für die Aufnahme von Asylbegehrenden in der Bundesrepublik Deutschland sind.

Von dem Landesprogramm ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die außerhalb des Bundesgebiets eine Handlung begangen haben, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist oder bei denen Anhaltspunkte die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass ihre Aufnahme eine besondere Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Anträge können zunächst formlos per E-Mail an das Migrationsamt unter aufnahme@migrationsamt.bremen.de gerichtet werden.

Ansprechpartnerin und Anprechpartner für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de

Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de