Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Ministerpräsidenten einigen sich auf Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühr

Senatskanzlei

Ministerpräsidenten einigen sich auf Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühr

22.10.2010

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich während ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg gestern (21.10.2010) endgültig auf ein neues Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Die neue Regelung sieht vor, dass es bis 2013 statt einer Gerätegebühr eine pauschale Haushaltsabgabe geben soll. Konkret bedeutet das: Jeder Haushalt soll künftig einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen - egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Der Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro soll im Zuge der Reform stabil bleiben. „Zukünftig ist an der Wohnungstür Schluss für die GEZ: es wird keine Kontrollen mehr geben, wer welche Geräte besitzt.“, sagte Bürgermeister Böhrnsen nach der Entscheidung.

Für Firmen wird der Beitrag künftig nach der Zahl der Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter gestaffelt. Die Ministerpräsidenten haben die ursprünglich vorgesehene Staffelung zugunsten kleinerer und mittlerer Firmen, insbesondere von Filialbetrieben noch einmal nachgebessert. Künftig werden 90 Prozent der Betriebe höchstens einen Beitrag entrichten müssen, Betriebe bis zu acht Beschäftigte werden künftig nur eine Drittelgebühr bezahlen. Bei Dienstwagen wird künftig für das erste Fahrzeug pro Betriebsstätte keine Abgabe mehr fällig.

„Mit den jetzt gefundenen Lösungen haben wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zukunftssicher ausgerichtet. Auch die besondere Situation kleiner Anstalten wie Radio Bremen soll bei der Umsetzung des neuen Modells berücksichtigt werden. Ein einfaches Verfahren mit deutlich weniger Bürokratie wird künftig die Basis für die Finanzierung sein “, kommentierte Bürgermeister Jens Böhrnsen. Es sei gut, dass mit der Neuregelung nun kleinere und mittlere Betriebe deutlich entlastet werden, so Böhrnsen.

Der neue Staatsvertrag wird nun den Länderparlamenten vorgelegt, er soll zur nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten Mitte Dezember unterschrieben werden, damit das neue Modell zum 1.01.2013 in Kraft treten kann.