Neufassung enthält unter anderem neue Regeln für Veranstaltungen
20.07.2021In seiner heutigen (20. Juli 2021) Sitzung hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen die 28. Corona-Verordnung verabschiedet. Vor dem Hintergrund niedriger Inzidenzen sowie steigender Impfquoten enthält die neue Corona-Verordnung weitere Lockerungen. Diese betreffen unter anderem die Abstandregelungen und die Anzahl der Teilnehmenden bei Veranstaltungen. Die Verordnung kann erst nach Befassung durch die Bremische Bürgerschaft in Kraft treten. Die Verordnung soll anschließend am Montag, den 2. August 2021, in Kraft treten.
Das Abstandsgebot wird angepasst. Es besteht kein Abstandgebot mehr in Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung, soweit das Kohortenprinzip vorgesehen ist. Selbiges gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschulen, sofern ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in Geschäften, im Öffentlichen Personenverkehr, an Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen bestehen. In sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchsverkehrs zugänglich sind, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgehoben, sofern ein geeignetes Schutz-und Hygienekonzept vorliegt. Ausgenommen davon sind Gerichte, Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes. Hier bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
Weiterhin müssen Kinder unter sechs Jahren keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gilt auch eine Stoffmaske, die Tröpfchen zurück hält, als Mund-Nasen-Bedeckung. Personen ab 16 Jahren müssen – wo vorgeschrieben – eine OP-Maske, einer Maske der Standards "KN95/N95", "FFP2" oder medizinische Gesichtsmaske tragen.
Weitere Veränderungen gibt es bei Veranstaltungen:
Wenn die Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts an drei Tagen in Folge in der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven überschritten wird, kann die jeweils örtlich zuständige Behörde durch eine Allgemeinverfügung lokale Maßnahmen ergreifen.
Korrekturhinweis:
In der ersten Version enthielt diese Pressemitteilung die fehlerhafte Aussage, die Kontakbeschränkungen seien aufgehoben. Dies ist hier entnommen.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de